Vorlage - V/STR/10/0328/10
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Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-
Anhalt in der derzeitig gültigen Fassung –
§ 63 – Abs. 1
Begründung:
Das Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2010 – 2017 soll den Weg zu einer funktions- und leistungsfähigen Stadtverwaltung auf der Grundlage einer tragfähigen Stellen- und Personalausstattung aufzeigen. Gleichzeitig soll es gewährleisten, dass die Beschäftigten im Wege der Förderung und Motivation in die bevorstehenden Prozesse der tiefgreifenden Umgestaltung der Stadtverwaltung einbezogen und dafür fit gemacht werden.
Im Personalentwicklungskonzept werden organisatorische Veränderungen in der Verwaltung sowie Maßnahmen zum Personalabbau aufgezeigt, die zu einer spürbaren Senkung der Personalkosten führen sollen. Gemäß § 63 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der derzeitigen Fassung ist der Oberbürgermeister für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung und die innere Organisation der Verwaltung zuständig.
Insoweit ist der Oberbürgermeister befugt, die innere Organisation der Verwaltung nach seinen Vorstellungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des Stellenplanes frei zu gestalten. Zur inneren Organisation der Verwaltung gehören u.a. die Geschäftsverteilung und der Personaleinsatz in den Gliederungen im Rahmen des Stellenplanes.
Falls im Rahmen der Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes organisatorische Änderungen notwendig werden, die in den beschlossenen Stellenplan eingreifen würden, werden diese dem Stadtrat im Vorfeld zur Beschlussfassung vorgelegt.