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Vorlage - V/STR/20/0412/10  

Betreff: Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle Gewerbesteuerumlage
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Steuern
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Anhörung
16.12.2010 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Eilentscheidung
Gewerbesteuerumlage 2010

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 62 Gemeindeordnung Land Sachsen - Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Ansatz auf der Haushaltsstelle 1.90000.81000 Gewerbesteuerumlage ist 2010 nicht ausreichend, da die Schlussrechnung für 2009 in Höhe von 182.579 in dieser Höhe nicht eingeplant war. Siehe Übersicht in der Anlage 2.

Die Gewerbesteuer und damit die Gewerbesteuerumlage fielen 2009 höher aus, als der Planansatz vorsah. Darum fiel die Schlussrechnung für die Gewerbesteuerumlage für 2009, die immer erst im neuen Jahr gestellt wird, so hoch aus.

Aus diesem Grund ergibt sich ein Fehlbedarf auf der Haushaltsstelle in 2010 in Höhe von 104.657 .