Vorlage - V/STR/20/0412/10
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Gesetzliche Grundlage: | § 62 Gemeindeordnung Land Sachsen - Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Ansatz auf der Haushaltsstelle 1.90000.81000 Gewerbesteuerumlage ist 2010 nicht ausreichend, da die Schlussrechnung für 2009 in Höhe von 182.579 € in dieser Höhe nicht eingeplant war. Siehe Übersicht in der Anlage 2.
Die Gewerbesteuer und damit die Gewerbesteuerumlage fielen 2009 höher aus, als der Planansatz vorsah. Darum fiel die Schlussrechnung für die Gewerbesteuerumlage für 2009, die immer erst im neuen Jahr gestellt wird, so hoch aus.
Aus diesem Grund ergibt sich ein Fehlbedarf auf der Haushaltsstelle in 2010 in Höhe von 104.657 €.