Vorlage - V/STR/20/0419/10
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2010, am Teilentschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt STARK II mit der Variante 1, Umschuldung der Darlehen über 10 Jahre Laufzeit und 9,2 % Tilgung p. a., teilzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Punkt 10 der Gemeindeordnung Land
Sachsen – Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im November 2009 wurden die Städte und Gemeinden durch den Burgenlandkreis informiert, dass vom Land Sachsen – Anhalt für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden ein Teilentschuldungsprogramm aufgelegt wird.
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK II ist ein Beitrag des Landes zum Schuldenabbau der Kommunen mit dem Ziel, mittelfristig finanzielle Freiräume durch nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst zu schaffen und damit einen Beitrag zur Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeiten der Kommunen zu leisten.
Dazu bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landes Sachsen –Anhalt das zinsverbilligte Teilentschuldungsprogramm Sachsen – Anhalt STARK II an. Grundlage für das Förderprogramm bilden die Vergabegrundsätze dieses Programms sowie die Förderliste Sachsen – Anhalt STARK II.
Der Gesamthöchstbetrag der abzulösenden Darlehen beträgt laut Förderliste für die Stadt Zeitz 6.439.260 €. Von dieser Summe werden 30 % teilentschuldet, das entspricht einem Betrag von 1.931.778 €.
Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, die auf der Basis der genannten Fördergrundlagen antragsberechtigt sind und Kreditverbindlichkeiten haben, deren Zinsbindung im Zeitraum 01.03.2010 bis 31.12.2014 auslaufen, eine Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren und eine Mindestdarlehenssumme von 25.000 € haben. Weiterhin ist die Genehmigung dieses Programms gebunden an ein beschlossenes und genehmigtes Haushaltskonsolidierungskonzept, dass derzeit noch nicht vorliegt. Eine weitere Förderauflage ist, dass eine Konsolidierungspartnerschaft zwischen Kreditnehmer und der Investitionsbank abgeschlossen wird, die weitere Auflagen und Verpflichtungen des Kreditnehmers enthalten kann. Die Überwachung erfolgt über die Investitionsbank auf der Basis eines jährlichen zum 31.03. vorzulegenden Fortschrittsberichtes des Kreditnehmers. Bei erheblichen Zielwertabweichungen gegen diese Vereinbarung werden 2,5 % - Punkte Zinsaufschlag auf den verbilligten Zinssatz von 1,9 % zunächst für ein Jahr erhoben.
Nach Prüfung der beiden zur Verfügung stehenden Varianten zur Teilentschuldung wird durch die Verwaltung die Variante 1 vorgeschlagen, da diese den Vermögenshaushalt der Stadt Zeitz für die kommenden Jahre am geringsten belastet.
1. Variante: 10 Jahre Laufzeit 9,2 % Tilgung, 1,9 % Zinsen + 2,5 % - Punkte p.a. *
Nachrichtlich:
2. Variante: 5 Jahre Laufzeit 19,2 % Tilgung, 1,9 % Zinsen + 2,5 % - Punkte p.a. *
* Zinsaufschlag für zunächst 12 Monate bei erheblicher Zielwertabweichung zur Vereinbarung über die
Konsolidierungspartnerschaft
Vorteile und Risiken des Förderprogramms:
Grundlage der Förderliste ist der Schuldenstand per 01.07.2010 für Kredite,
die in das Teilentschuldungsprogramm fallen: 6,4 Mio EUR
Vorteile:
- 30 % Sondertilgung durch Land: 1,9 Mio EUR
- Ersparnis an Zinsen nach Ablauf der 10 Jahre: 2,1 Mio EUR
( Zinssatz derzeit von 1,9 %)
Risiken:
- derzeit gewährter Zinssatz ( 1,9 % ) kann dem Marktzins angepasst werden
- Abschluss Konsolidierungspartnerschaft mit Auflagen und Verpflichtungen
- strenge Konsolidierung, erschwerte Aufnahme neuer Kredite
- bei erheblichen Zielwertabweichungen bei der Konsolidierungsvereinbarung werden 2,5 % -
Punkte Zinsaufschlag auf den verbilligten Zinssatz zunächst für ein Jahr erhoben
In der Anlage ein Rechenbeispiel zur Darstellung der Ersparnis an Hand eines Kredites.
Anlagen: