Vorlage - V/STR/20/0420/10
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Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2017 zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
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bereits gefasste Beschlüsse: | IV/0044/1410/04 IV/STR/201/0313/06 IV/STR/201/0935/07 IV/STR/20/1118/08 IV/STR/20/1567/08
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt im § 92, dass bei einem unausgeglichenem Haushalt ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten ist.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.
Anlagen: