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Vorlage - V/STR/20/0420/10  

Betreff: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011 - 2017
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
Bauausschuss Vorberatung
24.11.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.12.2010 
gemeinsame Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses sowie Hauptausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.12.2010 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (V/STR/20/0420/10)

Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2017 zu

Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2017 zu.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 92 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:

IV/0044/1410/04

IV/STR/201/0313/06

IV/STR/201/0935/07

IV/STR/20/1118/08

IV/STR/20/1567/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt im § 92, dass bei einem unausgeglichenem Haushalt ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten ist.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

 


Anlagen: