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Vorlage - V/STR/40/0423/10  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.57000.64000.400 - Kapitalertragssteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Sachgebiet Bäder
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.12.2010 
gemeinsame Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses sowie Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Eilentscheidung-Soziales

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

 

§ 62 Abs. 4 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

k e i n e

aufzuhebende Beschlüsse:

 

k e i n e

Begründung:

 

Auf Grund der Dringlichkeit bewilligt der Oberbürger- meister durch Eilentscheidung auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 01.57000.64000.400 – Kapitalertragssteuer.

Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung des Ober- bürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.