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Vorlage - V/STR/75/0426/10  

Betreff: Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 15.11.2010 zum Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
09.12.2010 
Sondersitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.12.2010 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/75/0426/10)
Anlagen:
Bescheid NT EB Abw

Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 15

Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 15.11.2010 zum Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2010 beizutreten.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Eigenbetriebsverordnung LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. V/STR/75/0350/3009/10

Nachtrag zum Wirtschaftsplan EB Abwasser-beseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2010

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2010 wird durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nur unter den nachfolgenden Auflagen erteilt:

 

1.       Der für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.534.000 € wird unter der Bedingung der Reduzierung um 67.670 € somit in Höhe von 1.466.330 € gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 100 Abs. 2 GO LSA genehmigt.

 

2.       Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.309.300 € ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird in derselben Höhe von 2.309.300 € erteilt.

 

3.       Die Genehmigung wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde umgehend vorzulegen.

 

Um den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz für das laufende Wirtschaftsjahr handlungsfähig zu machen, lässt sich der Beitrittsbeschluss nicht umgehen.

Anlagen:

Anlagen:

Bescheid der Kommunalaufsicht vom 15.11.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bescheid NT EB Abw (772 KB)