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Vorlage - IV/STR/020/0272/06  

Betreff: Beschluss zur Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung hinsichtlich des Ausbaus der innerörtlichen Bundesstraße B 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.05.2006 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich des Ausbaus der innerörtlichen Bundesstraße B 2 die Abschnittsbildung in 4 Abschnitte und

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich des Ausbaus der innerörtlichen Bundesstraße B 2 die Abschnittsbildung in 4 Abschnitte und die Aufwandsspaltung zum 1., 3. und 4. Abschnitt.

Gesetzliche Grundlage: §§ 1 und 9 der Straßenausbaubeitragssatzung

Gesetzliche Grundlage:                §§ 1 und 9 der Straßenausbaubeitragssatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:        IV/STR/020/0248/1105/06

 

aufzuhebende Beschlüsse:          keine

 

 

 

Begründung:

 

Der Ausbau der innerörtlichen Bundesstraße B 2  ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme vom Landesbetrieb Bau (LBB) Sachsen-Anhalt und der Stadt Zeitz.

Darüber wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 27.04.2006 der Ausbaubeschluss gefasst.

 

Die Baumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der B 2, aus diesem Grund wird eine Abschnittsbildung vorgenommen.

Da nicht alle Nebenanlagen ausgebaut werden, ist eine Aufwandsspaltung notwendig.

 

Die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung sind ein Finanzierungsmodell, welches der Stadt die Möglichkeit einräumt, vor Beendigung der Gesamtmaßnahme ausgebaute Abschnitte bzw. Teileinrichtungen einer Anlage abzurechnen und dem Beitrag zu unterwerfen.

 

Die Maßnahme ist gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz beitragspflichtig und ermittelt sich bei Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen nach § 4 Absatz 2 Punkt 3 der Satzung.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Ausbauart der Nebenanlagen ist eine Unterteilung in

4 Abschnitte notwendig.

 

1. Abschnitt

Abschnittsanfang:  Schloßstraße (Schnittkante zur bereits erneuerten Asphaltdecke)  

                               entsprechend der Straßenstationierung 20 m vor dem Eingang zur

                               Orangerie in nördlicher Richtung (Flurstück 506 der Flur 41)

Abschnittsende:      Stephanstraße stadtauswärts rechtsseitig Flurstück 503 der Flur 41

 

2. Abschnitt

Abschnittsanfang:  Stephanstraße stadtauswärts rechtsseitig  Flurstück 505 der Flur 41

Abschnittsende:     Kreuzung Geraer Straße/Weinbergstraße/Kaltefeld

 

3. Abschnitt

Abschnittsanfang:  Kreuzung Geraer Straße/Weinbergstraße/Kaltefeld

Abschnittsende:     stadtauswärts linksseitig die Einmündung Richard-Leißling-Straße

                               und stadtauswärts rechtsseitig  einschließlich Grundstück Geraer Straße 30

 

4. Abschnitt

Abschnittsanfang:  stadtauswärts linksseitig die Einmündung Immanuel-Kant-Straße

                               stadtauswärts rechtsseitig ab Flurstück 729/13 der Flur 5

Abschnittsende:      hinter dem Kreuzungsbereich Friedensstraße/Carl-Benz-Straße/Forstplatz

                               ( Ausbauende der Kurvenradien)

 

Beim 2. Abschnitt werden alle Nebenanlagen ausgebaut, für den 1., 3. und 4. Abschnitt ist die Aufwandsspaltung wie folgt vorzunehmen:

 

1. Abschnitt:

Fahrbahn, Straßenentwässerung, Gehweg stadtauswärts rechtsseitig, Beleuchtung und Grünanlage

 

3. Abschnitt:

Fahrbahn, Straßenentwässerung, Gehweg beidseitig, Beleuchtung, Grün und Stellplätze

 

4. Abschnitt

Fahrbahn, Straßenentwässerung, Gehweg stadtauswärts rechtsseitig und linksseitig nur teilweise, Beleuchtung, Grünanlage und Stellplätze

 

Nachfolgend  wird nochmals eine abschnittsbezogene Erläuterung der Baumaßnahme vorgenommen.

 

1.Abschnitt:

 

Sanierung der Fahrbahn mit einer Asphaltbinder- und –deckschicht mit einer Einbauhöhe von

9 cm. Westseitig wird das vorhandene Natursteinmosaikpflaster durch Betonpflaster ersetzt und grundhaft  ausgebaut. Ostseitig wird das vorhandene Betonpflaster durch neues Betonpflaster mit Höhenausgleich ersetzt. Die Beleuchtung wird erneuert und entsprechend der lichttechnischen Berechnung um weitere Lichtpunkte erweitert. Ostseitig werden die vorhandenen Bauminseln größer gestaltet. Die jetzt vorhandenen „wilden“ Parkflächen werden als Grünfläche angelegt.

 

Für diesen Abschnitt werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, da er im Sanierungsgebiet liegt.

 

 

2. Abschnitt:

 

Die Sanierung der Fahrbahn erfolgt analog dem 1. Abschnitt. Die Gehwege werden beidseitig

erneuert. Die bereits grundhaft ausgebauten Bereiche werden nur durch neues Betonpflaster mit Höhenausgleich ersetzt. Bereiche mit Mosaikpflaster werden grundhaft in Betonpflaster ausgebaut. Die Beleuchtung wird erneuert und entsprechend der lichttechnischen Berechnung um weitere Lichtpunkte erweitert.

Vorhandene Grünflächen werden gesichert. In diesem Abschnitt entstehen stadtauswärts linksseitig neue Stellplätze in Natursteinpflaster.

 

 

3. Abschnitt:

 

Die Sanierung der Fahrbahn erfolgt analog der vorgenannten Abschnitte. Die Gehwege werden beidseitig erneuert, d.h. das bereits vorhandene Betonpflaster wird durch neues Betonpflaster ersetzt. Da die Gehwege  bereits grundhaft ausgebaut und hierfür 1997 Straßenausbaubeiträge erhoben wurden, werden die jetzt entstehenden Baukosten hierfür nicht umgelegt. Lediglich die Kosten der Borde stadtauswärts rechtsseitig kommen zur Umlage, da hierfür 1997 keine Kosten umgelegt wurden.

Die Beleuchtung wird erneuert und entsprechend der lichttechnischen Berechnung um weitere Lichtpunkte erweitert.

1 Baum ist zu fällen und es wird Ersatzpflanzung vorgenommen.

In diesem Abschnitt entstehen stadtauswärts linksseitig neue Stellplätze.

 

 

 

 

4. Abschnitt:

Die Sanierung der Fahrbahn erfolgt analog der vorgenannten Abschnitte. Der Gehweg stadtauswärts rechtsseitig  wird durchgängig erneuert. Die bereits grundhaft ausgebauten Bereiche werden nur durch neues Betonpflaster mit Höhenausgleich ersetzt. Bereiche mit Mosaikpflaster werden grundhaft in Betonpflaster ausgebaut. Der Gehweg wird um den vorgelagerten unbefestigten Streifen zur Straße hin verlagert; die Restfläche des alten Gehweges wird zur Grünfläche umgewandelt. Der Gehweg stadtauswärts linksseitig bis vor das Grundstück Forstplatz 7 wird nur durch neues Betonpflaster mit Höhenausgleich ersetzt. Ab Forstplatz 7 bleibt das vorhandene Mosaikpflaster erhalten; es wird nur ausgebessert. Für die Ausbesserung werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

Die Beleuchtung wird erneuert und entsprechend der lichttechnischen Berechnung um weitere Lichtpunkte erweitert.

Durch Lückenbepflanzung werden 3 Bäume vorgesehen. Die Grüninsel erhält eine Pflasterbefestigung.

Die bereits vorhandenen durchgängigen Stellplätze stadtauswärts linksseitig bleiben erhalten und werden grundhaft in Natursteingranitpflaster ausgebaut. Der Containerstellplatz stadtauswärts rechtsseitig wird mit 2 Entladeplätzen grundhaft ausgebaut.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Nein