Vorlage - V/STR/40/0513/11
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Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landkreise aufgefordert, den notwendigen Investitionsbedarf für Kindertageseinrichtungen mitzuteilen. Diese Meldung soll dem Land einen Überblick verschaffen. Sie wird weder als Antrag noch als Investitionsabsicht gewertet.
Bei der Ermittlung des Investitionsbedarfs ist auf Grund der demografischen Entwicklung der Bedarf nur für wirtschaftlich sinnvolle und langfristig notwendige Standorte anzugeben, in denen in den nächsten 15 Jahren eine Auslastung relativ sicher prognostiziert werden kann.
Unter diesen Voraussetzungen wurden die bisherigen und die mittel- bis langfristig notwendigen Investitionen in den städtischen Kindertageseinrichtungen erfasst.