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Vorlage - V/STR/65/0531/11  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 Geußnitz-Nord in Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
31.05.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
25.05.2011 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
Anlagen:
Umweltbericht-Bebauungsplan 1-2 Geußnitz - Nord
auswertung TÖB Geußnitz-Nord2
1. Änderung Begründung
12_04_11

 

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2  der Stadt Zeitz – Geußnitz-Nord in der Fassung vom April 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 werden gebilligt.

 

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 der Stadt Zeitz – Geußnitz-Nord in der Fassung vom April 2011 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

-          Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

-          Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss - V/STR/65/0436/0302/11

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

 

Begründung:

 

Am 03.02.2011 wurde durch den Stadtrat der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1 „Geußnitz-Nord“ gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 28.02.2011 bis 28.03.2011 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22.02.11 zur Abgabe ihrer Stellungnahme bis 28.03.2011 abgefordert.

 

Das Ergebnis wurde in der als Anlage beiliegenden Auswertung zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.

 

Nunmehr macht sich der Billigungs- und Auslegungsbeschluss dieses Entwurfes erforderlich.             


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umweltbericht-Bebauungsplan 1-2 Geußnitz - Nord (118 KB)    
Anlage 2 2 auswertung TÖB Geußnitz-Nord2 (97 KB)    
Anlage 3 3 1. Änderung Begründung (128 KB)    
Anlage 4 4 12_04_11 (399 KB)