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Vorlage - V/STR/65/0553/11  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.05.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.07.2011 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0553/11)
Anlagen:
Anlage-B-Plan 62

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke:

24/6, 24/8, 24/9, 24/10, 24/12, 25/1, 25/7, 25/8, 25/9, 25/24, 26/2, 44/2, 44/3, 46/2, 46/4, 46/5, und 49/3 wird der Bebauungsplan Nr. 62  "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“ aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch ( BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 62 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 (1) BauGB und § 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss zur energetischen Stadterneuerung

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Für den Standort der ehemaligen Deponie Aue (an der Weißenfelser Straße )  ist im Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes diese Fläche als Sondergebiet mit

entsprechender Zweckbestimmung „ regenerative Energiegewinnung/Photovoltaik“

ausgewiesen. Auch im 2010 vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur energetischen Stadterneuerung ist dieser Standort für Freiflächenfotovoltaik vorgesehen. Für diese Fläche soll der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Altlastensanierung und Rekultivierung dieses Areals erfolgt auf der Grundlage des Bodenschutzgesetztes zu einem Mindestmaß.

 

Nach der Altlastenbeseitigung sind durch den Investor selbst die Voraussetzungen für die    Herrichtung dieser Fläche zu schaffen, um eine Photovoltaikanlage zu errichten.

Die Flächengröße beträgt für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ca. 10 ha.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-B-Plan 62 (33 KB)