Vorlage - V/STR/65/0553/11
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Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke:
24/6, 24/8, 24/9, 24/10, 24/12, 25/1, 25/7, 25/8, 25/9, 25/24, 26/2, 44/2, 44/3, 46/2, 46/4, 46/5, und 49/3 wird der Bebauungsplan Nr. 62 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch ( BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 62 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Gesetzliche Grundlage: | § 2 (1) BauGB und § 12 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss zur energetischen Stadterneuerung
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Für den Standort der ehemaligen Deponie Aue (an der Weißenfelser Straße ) ist im Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes diese Fläche als Sondergebiet mit
entsprechender Zweckbestimmung „ regenerative Energiegewinnung/Photovoltaik“
ausgewiesen. Auch im 2010 vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur energetischen Stadterneuerung ist dieser Standort für Freiflächenfotovoltaik vorgesehen. Für diese Fläche soll der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Altlastensanierung und Rekultivierung dieses Areals erfolgt auf der Grundlage des Bodenschutzgesetztes zu einem Mindestmaß.
Nach der Altlastenbeseitigung sind durch den Investor selbst die Voraussetzungen für die Herrichtung dieser Fläche zu schaffen, um eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Die Flächengröße beträgt für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ca. 10 ha.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage-B-Plan 62 (33 KB) |