Vorlage - IV/STR/061/0278/06
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Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Eigenheimbau am Cranachweg II“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 „Eigenheimbau am Cranachweg II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) einschl. des Vorhabens und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: § 10 (1) BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: IV/0241/2209/05 Aufstellungsbeschluss
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit dem Vorhaben als Bestandteil des Entwurfes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes erfolgte in der Zeit vom 23.03.2006 bis zum 24.04.2006. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 14.03.2006 von der Auslegung benachrichtigt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert, die bis zum 18.04.2006 abzugeben waren.
Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.