Vorlage - V/STR/32/0628/11
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Grundanliegen der Parkraumbewirtschaftungskonzeption war es, die Bewirtschaftung der verfügbaren öffentlichen Parkflächen in den gebührenpflichtigen Bereichen der Altstadt zu vereinheitlichen, erkennbare Mängel zu beseitigen und die Attraktivität der Innenstadt für Kunden und Besucher zu steigern.
Was wurde dazu bisher veranlasst und realisiert?
In der Schulstraße wurde das Dauerparken durch das Kurzzeitparken mit Parkscheibe (1 Stunde) ersetzt und die Parkbereiche neu geregelt.
Unwirtschaftliche Parkautomaten und Parkuhrenbereiche wurden beseitigt. Hier sind der Rückbau des Parkscheinautomaten in der August-Bebel-Straße (12/2010), die Hälfte der Parkuhren in der Weberstraße (7/2011) und die Parkuhren in der Baderstraße (5/2011) zu nennen.
Als Ersatz für die Gebührenpflicht in der August-Bebel-Straße wurde das Kurzzeitparken „1 Stunde mit Parkscheibe“ realisiert. Die ehemaligen Parkuhrenbereiche in der Weberstraße und Baderstraße wurden nicht als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, weil der Bedarf fehlt.
Der innenstadtnahe Parkplatz in der Roßstraße wird ab dem 12.09.2011 für das Kurzzeitparken „2 Stunden mit Parkscheibe“ mit Markierung und Beschilderung hergerichtet. Gleichzeitig wird die Braustraße grundhaft erneuert, einschließlich einer neuen Gehwegverbindung zu dem Parkplatz in der Roßstraße.
Die Parkscheinautomaten am Neumarkt (3/2011), auf dem Altmarkt (7/2011) und dem Michaeliskirchhof (3/2011) wurden auf ein Kundenrückerstattungssystem mittels Doppelparkschein „Abrissbon“ wie folgt umgestellt.
Beispiel Altmarkt
Der Parkscheinautomat Neumarkt und die zugehörigen Verkehrszeichen wurde mit der erforderlichen Umprogrammierung an die einheitlichen Bewirtschaftungszeiten der Stadt Zeitz „Mo.- Do. 8-16 h, Fr. 8-13 h“ angepasst. Die Höchstparkdauer beträgt 4 Stunden.
Die Einnahmen an den Parkscheinautomaten und Parkuhren sind rückläufig. Hier der Vergleich für den Zeitraum 01.01. – 08.09.2010 und 01.01. – 08.09.2011.
Parkscheinautomaten 2010 = 74.866 €
Parkscheinautomaten 2011 = 68.045 €
Verringerung um 9,1 %
Parkuhren 2010 = 4.679 €
Parkuhren 2011 = 3.690 €
Verringerung um 21,1 %
Für den Monat August 2010 und 2011 ergibt sich für die Einzelstandorte Folgendes.
Parkscheinpflichtig ca. Einnahmen 2010 ca. Einnahmen 2011
pro Woche im August pro Woche im August
Zone I Altmarkt kleiner Bereich 427,00 € 376,00 €
Altmarkt großer Bereich 957,00 € 909,00 €
Besenstraße 238,00 € 219,00 €
Michaeliskirchhof 120,00 € 133,00 €
Zone II Brüderstraße 78,00 € 71,00 €
A.-Bebel-Straße 10,00 € Rückbau
Neumarktstraße 191,00 € 213,00 €
Neumarkt 52,00 € 93,00 €
2.073,00 € 2014,00 €
Verringerung im August 2,8 %, bereinigt um den Rückbau 2,4 %.
Stellflächen mit Parkuhren (Dp – Doppelparkuhr, Ep – Einzelparkuhr)
ca. Einnahmen 2010 ca. Einnahmen 2011
pro Woche im August pro Woche im August
Zone II Brüderstraße (6 Dp) 55,00 €
Weberstraße (6 Dp) 27,00 € Rückbau auf 3 Dp
Braustraße (3 Dp) 33,00 €
Baderstraße (2 Dp + 2 Ep) 12,00 € Rückbau
Steinsgraben (1 Dp + 1 Ep) 6,00 €__________________________
133,00 € 108,00 €
Verringerung im August 18,2 % absolut, bereinigt um die Einnahmen fehlender Parkuhren 0 %.
Die Einnahmen der Parkuhren werden nicht getrennt erfasst! Für April 2010 wurden diese nur für die Statistik getrennt ausgezählt. Für 2011 steht diese getrennte Erfassung leider nicht zur Verfügung. Jedoch ist zu erkennen, dass hier nur ein Rückgang um die Einnahmen der fehlenden Parkuhren zu verzeichnen ist.
An den Statistiken lässt sich ablesen, dass es gegenüber dem Vorjahr im gleichen Zeitraum eine absolute Verringerung um 9,1 % gibt. Jedoch zeigt der August auch, dass der Rückgang dort nur ca. 2,4 % beträgt, also nicht ausschließlich die Ursache in der Abwanderung von Unternehmen zu suchen ist.
Gründe gibt es sicher mehrere. Einer ist sicherlich die gewachsene Attraktivität der Einkaufsmöglichkeiten im Außenbereich der Stadt Zeitz. Die innenstadtnahen Baumaßnahmen wirken sich ebenfalls negativ auf das Kauf- und Parkverhalten aus. Die alternde Bevölkerung kann weite Wege mit schweren Taschen nicht mehr bewältigen, auch dass kann ein Grund sein.