Vorlage - V/STR/65/0630/11
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2
(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckte sich über die Südstraße, den Südplatz, den Mittelweg, den Friedensplatz, die Lindenstraße und ein Teilstück des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz.
Eine Abschnittsbildung ist wie nachfolgend dargestellt vorzunehmen:
- Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2
(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz)
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Im Zuge des Rückbaus der Freileitungen durch die EnviaM im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz machte es sich erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Die zu den Freileitungen gehörenden alten Straßenlaternen wurden entfernt. In diesem Zusammenhang wurde die Straßenbeleuchtung neu errichtet (12 Lichtpunkte).
Baubeginn: September 2010
Fertigstellung: Mai 2011
Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in den Straßen Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz im Ortsteil Nonnewitz betragen
41.390,50 €.
Der Baumaßnahme wurde im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65%
der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten) in Aussicht gestellt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels ist bereits eine Auszahlungsnachricht über eine Zuwendung in Höhe von 20.585,70 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Diese Zuwendung betrifft die Baumaßnahme in den Straßen Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz im Ortsteil Nonnewitz (Ausbau der Straßenbeleuchtung).
Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).
Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen für die o. g. Straßen sind möglich.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen zu klassifizieren sind, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
41.390,50 € - siehe unten
(einschl. Ingenieurleistungen)
zu 3. Maßnahmebezogene Einnahmen:
- umlagefähige Baukosten für 20.695,25 €
Haupterschließungsstraße - 50%
(50% von 41.390,50 €)
abzüglich
- hälftige Fördermittel 10.292,85 €
(50 % von 20.585,70 €)
- Anteil der Beitragspflichtigen 10.402,40 €
Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt.
Das heißt, auch bezüglich der vorgenannten Beträge sind Änderungen weiterhin möglich.
Anlagen:
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Nr. | Name | |||
1 | Lageplan zur Beschlussvorlage, 14.09.2011 (103 KB) |