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Vorlage - V/STR/65/0630/11  

Betreff: Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
18.10.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
26.10.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.11.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.11.2011 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0630/11)
Anlagen:
Lageplan zur Beschlussvorlage, 14.09.2011

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2

(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt               (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckte sich über die Südstraße, den Südplatz, den Mittelweg, den Friedensplatz, die Lindenstraße und ein Teilstück des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz.

 

Eine Abschnittsbildung ist wie nachfolgend dargestellt vorzunehmen:

 

  • Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2

(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz)

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Im Zuge des Rückbaus der Freileitungen durch die EnviaM im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz machte es sich erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern.

Die zu den Freileitungen gehörenden alten Straßenlaternen wurden entfernt. In diesem Zusammenhang wurde die Straßenbeleuchtung neu errichtet (12 Lichtpunkte).

 

Baubeginn:                            September 2010

 

Fertigstellung:                            Mai 2011

 

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in den Straßen Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz im Ortsteil Nonnewitz betragen

41.390,50 €.

 

Der Baumaßnahme wurde im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65%

der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten) in Aussicht gestellt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels ist bereits eine Auszahlungsnachricht über eine Zuwendung in Höhe von 20.585,70 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Diese Zuwendung betrifft die Baumaßnahme in den Straßen Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz im Ortsteil Nonnewitz (Ausbau der Straßenbeleuchtung).

Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).

 

Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen für die o. g. Straßen sind möglich.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen zu klassifizieren sind, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:         €

 

 

1. Kosten der zu be-                                          2. Jährliche Folge-                            3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                                    kosten:                                   gene Einnahmen:

    nahme:                                                                                                                                 

 

    41.390,50 €                                                            -                                                    siehe unten

    (einschl. Ingenieurleistungen)

 

 

zu 3.    Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

    - umlagefähige Baukosten für                                                                                       20.695,25 €

      Haupterschließungsstraße - 50%

      (50% von 41.390,50 €)

 

      abzüglich

 

    - hälftige Fördermittel                                                                                                    10.292,85 €

      (50 % von 20.585,70 €)

 

 

    - Anteil der Beitragspflichtigen                                                                                      10.402,40

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt.

Das heißt, auch bezüglich der vorgenannten Beträge sind Änderungen weiterhin möglich.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur Beschlussvorlage, 14.09.2011 (103 KB)