Vorlage - V/STR/63/0634/11
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Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 .
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, bis zur Höhe der geplanten Mittel im Finanzplan freigegeben.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 06.10.2011, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Gesetzliche Grundlage: | RL StBauFö LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | IV / STR/63/0155/2801/10
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Für das Programmjahr 2011 (Haushaltsjahre 2011 bis einschließlich 2015) liegen die Bewilligungen für alle drei Städtebauförderprogramme in der Stadt vor.
Die Bewilligungen für die Programme „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) vom 26.09.2011, eingegangen bei der Stadt am 04.10.2011, sind mit folgenden Kostenrahmen beschieden:
SAN : 450.000,00 €, davon 150.000,00 € Eigenmittel
STD : 750.000,00 €, davon 150.000,00 € Eigenmittel
Der Bewilligungsbescheid für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) über einen Kostenrahmen in Höhe von 2.557.500,00 € (davon 852.500,00 € Eigenmittel) vom 15.09.2011 wurde am 22.09.2011 dem Oberbürgermeister übergeben und der Kostenrahmen entspricht der beantragten Summe, so dass damit die beantragten Maßnahmen realisiert werden können.
In den Anlagen sind die fortgeschriebenen Maßnahme-Kosten-Pläne beigefügt.
Die erforderlichen Eigenmittel sind im Haushaltsplan 2012 und dem Finanzplan entsprechend der vorliegenden Bewilligungen und der zeitlichen Zuordnung erfasst.
Das Land bewilligte die Fördermittel u.a. auf Grundlage einer positiven kommunalaufsichtlichen Stellungnahme vom 28.07.2011 zu den Fördermittelanträgen. Dabei beliefen sich die Antragssummen für SAN auf 900.000,00 € und für STD auf 1.800.000,00 €.
Die Fortführungsanträge des Programmjahres 2012 (Haushaltsjahre 2012 bis 2016) sollen unter Beachtung der aktuellen Finanzplanung erst ab dem Haushaltsjahr 2014 Ausgabeansätze aufweisen, so dass der derzeitig bewilligte Kostenrahmen der drei Städtebauförderprogramme bis einschließlich Haushaltsjahr 2013 keine Veränderung erfahren wird.
Anlagen:
- Fortschreibung Maßnahme-Kosten-Plan 2011/2012/2013,
Stand 06.10.2011 im Programm Stadtsanierung (SAN)
- Fortschreibung Maßnahme-Kosten-Plan 2011/2012/2013,
Stand 06.10.2011 im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (STD)
- Fortschreibung Maßnahme-Kosten-Plan Programmjahr 2010 und 2011,
Stand 06.10.2011 im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | MaKoPlan_SAN_Fortschreibung 2011 (113 KB) | |||
2 | MaKoPlan_STD_Fortschreibung 2011 (108 KB) | |||
3 | MaKoPlan_ASO_Fortschreibung 2011 (138 KB) |