Vorlage - V/STR/65/0654/11
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Der Ortschaftsrat Theißen beschließt, die Mittel zur Ersatzvornahme für das Objekt „Blauer Stern“ in Höhe von ca. 25.000,- € aus der Haushaltsstelle – 02.91000. 31000 (Entnahme aus Rücklagen) zur Verfügung zu stellen.
Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher sind geltend zu machen und Einnahmen daraus der Rücklage der ehem. Gemeinde Theißen wieder zuzuführen.
Gesetzliche Grundlage: | § 161 (1) GO LSA, § 13 (3) Gebietsänderungsvertrag vom 24.06.2009
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bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Zur Mängelbeseitigung hinsichtlich der Brandschutzanforderungen bei der Ausführung der Trockenbauarbeiten hatte sich die Fa. Lukasek selbst den Fertigstellungstermin 16.10.2011 gestellt. Einvernehmlich wurde dieser Termin bis zum 17.10.2011 verlängert.
Nachdem auch am 18.10.2011 noch Mitarbeiter und Nachunternehmer der Fa. Lukasek auf der Baustelle tätig waren und eine Fertigstellung aller erforderlichen Leistungen überhaupt nicht absehbar war, wurde dieser Firma aufgetragen, die Baustelle unverzüglich zu räumen und danach ein Baustellenverbot ausgesprochen.
Zur gemeinsamen Leistungsfeststellung des Anarbeitungsstandes bei dieser Mängelbeseitigung erfolgte anschließend am 19.10.2011 eine gemeinsame Begehung mit einem Bausachverständigen zur Beweissicherung.
Die nun noch offenen Leistungen sind u. a.:
- Kellergeschoss, Flurdecke unter Holzbalkendecke
- Erdgeschoss, Decken in den Räumen 3 – 8
- 1. Obergeschoss, Decke Sitzungsraum und komplette Erneuerung der Unterdecken in den Gästezimmern
sowie die erforderlichen Staubschutzabdeckungen, Maler- und Tapezierarbeiten an den betroffenen Decken und Wänden, Elektroarbeiten (Anbringen der Leuchten) und Endreinigungsarbeiten werden als Ersatzvornahme gegenüber dem Verursacher durch eine geeignete Fachfirma ausgeführt.
Da keine andere Finanzierungsquelle zur Verfügung steht, kann die Beauftragung der Leistungen zur Ersatzvornahme nur aus der Rücklage Theißen erfolgen.
Im weiteren Klageverfahren sollen vom Verursacher diese Kosten zurückgeholt und der Rücklage Theißen wieder zugeführt werden.
Das vorliegende Angebot vom 02.11.2011 endet mit der Bruttosumme von 24.960,25 €.
Demnach sollen die Arbeiten bis zum Ende der 48. KW 2011 (03.12.2011) abgeschlossen sein.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgabe: ca. 25.000,- € HHSt. 02.88000.94105 – Sanierung „Blauer Stern“
Entnahme aus Rücklage HHSt. 02.91000.31000 – Entnahme aus Rücklage
Beteiligte Bereiche: Sachgebiet Hochbau