Vorlage - V/STR/BM/0655/11
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Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“ SSBZ.
Gesetzliche Grundlage: | Gemeindeordnung LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss STR vom 20.12.2001 – Betriebssatzung für den EB SSBZ Beschluss STR vom 08.09.2011 – Aufhebung Betriebssatzung |
aufzuhebende Beschlüsse: | Beschluss STR vom 20.12.2001 – Betriebssatzung für den EB SSBZ |
Begründung:
Mit Wirkung vom 01.09.2011 nimmt die „SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH“ die Geschäftstätigkeit auf. Aus diesem Grund stellt der Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“ SSBZ seine Geschäftstätigkeit mit Wirkung vom 31.08.2011 ein.
Deshalb ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“ SSBZ aufzuheben.
Nach Hinweis der Kommunalaufsicht ist der bereits gefasste einfache Aufhebungsbeschluss nicht ausreichend. Deshalb wird nun eine Aufhebungssatzung aus gleichen Gründen vorgelegt.
Anlage:
Aufhebungssatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Aufhebungssatzung SSBZ 2011-11 (38 KB) |