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Vorlage - V/STR/BM/0655/11  

Betreff: Aufhebungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" SSBZ
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
12.12.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.12.2011 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/BM/0655/11)
Anlagen:
Aufhebungssatzung SSBZ 2011-11

Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“

Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“ SSBZ.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Gemeindeordnung LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss STR vom 20.12.2001 – Betriebssatzung für den EB SSBZ

Beschluss STR vom 08.09.2011 – Aufhebung Betriebssatzung

aufzuhebende Beschlüsse:

Beschluss STR vom 20.12.2001 – Betriebssatzung für den EB SSBZ

 

Begründung:

 

Mit Wirkung vom 01.09.2011 nimmt die „SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH“ die Geschäftstätigkeit auf. Aus diesem Grund stellt der Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“ SSBZ seine Geschäftstätigkeit mit Wirkung vom 31.08.2011 ein.

 

Deshalb ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz“ SSBZ aufzuheben.

 

Nach Hinweis der Kommunalaufsicht ist der bereits gefasste einfache Aufhebungsbeschluss nicht ausreichend. Deshalb wird nun eine Aufhebungssatzung aus gleichen Gründen vorgelegt.

Anlage:

Anlage:

Aufhebungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebungssatzung SSBZ 2011-11 (38 KB)