Vorlage - V/STR/80/0672/11
|
|
Der Stadtrat beschließt die Streichung des Zuschusses für die Verbraucherzentrale auf der Haushaltsstelle 01.79100.71800 ab dem Haushaltsjahr 2012.
Gesetzliche Grundlage: | keine |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V. finanziert ihre Beratungsstellen neben den Zuwendungen des Landes und Projektmitteln des Bundes durch eigene Einnahmen und durch kommunale Mittel. Die kommunalen Mittel decken dabei nur einen Teil der Kosten in den lokalen Beratungsstellen, ohne diese Unterstützung wäre nur ein eingeschränktes Leistungsangebot möglich und hätte im ungünstigsten Fall die Schließung der Beratungsstelle zur Folge.
Zur Absicherung des Baratungsangebotes für die Zeitzer Bürger wurde im Jahr 1995 zwischen der Stadt Zeitz und der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V., Beratungsstelle Zeitz, eine Vereinbarung zur Unterstützung abgeschlossen.
In Zeitz bietet die Verbraucherzentrale in der August- Bebel- Straße 45 einen niederschwelligen Zugang zum Recht, die Leistungspalette umfasst ein breites Angebot. Neben der Rechtsberatung gehören dazu Spezialberatungen zu Fragen der privaten Altersvorsorge, zu Baufinanzierung, Versicherungen, Überschuldung und Insolvenz, rationeller Energieverwendung u.ä.
In den zurückliegenden Jahren wurden jährlich über 1000 persönliche Beratungen durchgeführt.
Aufgrund des zu konsolidierenden Haushaltes der Stadt Zeitz kann der Zuschuss in den nächsten Haushaltsjahren nicht weitergezahlt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass dann die Beratungsstelle in Zeitz geschlossen werden muss.
Einsparungen je Haushaltsjahr 4.000 €
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: € € €
%
Mittel sind veranschlagt
€ VMH € Hhst. Hhst.
2010 2010
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: