Inhalt

Vorlage - V/STR/10/0685/11  

Betreff: 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.01.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2012 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/10/0685/11)
Anlagen:
Synopse Geschäftsordnung 02-01-12

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.

 

 

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,

seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende         3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten.

Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.

 

Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut

Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 33 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Nutzung des ALLRIS-Ratsportals ist ein modernes Verfahren zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die schrittweise Umstellung auf einen papierärmeren oder sogar papierlosen Sitzungsdienst, insbesondere beim Einladungsverfahren, führt zu einer deutlichen Kostensenkung beim Aufwand für Personal und Büromittel.

 

Mit der nunmehr angedachten elektronischen Bereitstellung der Niederschriften ergeben sich weitere Einsparungen.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Geschäftsordnung 02-01-12 (32 KB)