Vorlage - V/STR/10/0685/11
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,
seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I
Änderungen
Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:
Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten.
Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.
Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut
Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Gesetzliche Grundlage: | § 33 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Nutzung des ALLRIS-Ratsportals ist ein modernes Verfahren zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die schrittweise Umstellung auf einen papierärmeren oder sogar papierlosen Sitzungsdienst, insbesondere beim Einladungsverfahren, führt zu einer deutlichen Kostensenkung beim Aufwand für Personal und Büromittel.
Mit der nunmehr angedachten elektronischen Bereitstellung der Niederschriften ergeben sich weitere Einsparungen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Synopse Geschäftsordnung 02-01-12 (32 KB) |