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Vorlage - V/STR/75/0687/11  

Betreff: Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 09.12.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
12.12.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.12.2011 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/75/0687/11)
Anlagen:
Bescheid KAB vom 09.12.11 zum WP 2011 EB ABZ

Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 09

Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 09.12.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 beizutreten.

Begründung:

Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 wird durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nur unter den nachfolgenden Auflagen genehmigt:

 

1.      Der für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von        1.762.208 € wird gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 100 Abs. 2 GO LSA genehmigt.

 

2.      Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.297.360 € ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird unter der Bedingung der Reduzierung um 3.757.060 €, somit in Höhe von 1.540.300 €, gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigt.

 

3.      Die Genehmigung zu Punkt 2 wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde umgehend vorzulegen.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bescheid KAB vom 09.12.11 zum WP 2011 EB ABZ (6648 KB)