Vorlage - V/STR/75/0687/11
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Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 09.12.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 beizutreten.
Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 wird durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nur unter den nachfolgenden Auflagen genehmigt:
1. Der für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 1.762.208 € wird gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 100 Abs. 2 GO LSA genehmigt.
2. Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.297.360 € ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird unter der Bedingung der Reduzierung um 3.757.060 €, somit in Höhe von 1.540.300 €, gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigt.
3. Die Genehmigung zu Punkt 2 wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde umgehend vorzulegen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bescheid KAB vom 09.12.11 zum WP 2011 EB ABZ (6648 KB) |