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Vorlage - V/STR/40/0819/12  

Betreff: Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
04.09.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
13.09.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
27.09.2012 
30. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/40/0819/12)
Anlagen:
Anlage zur Beschlussvorlage - Ordnung über Erhebung Eintrittsentgelte - 06-08-12

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 27.09.2012 die Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz – gemäß Anlage.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen einheitlichen Benutzungs- und Gebührenordnung für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Zeitz macht sich bezüglich der Eintrittsentgelttarife für das Schloss und den Schlosspark die Überführung in eine eigenständige Entgeltregelung erforderlich. Derzeit sind diese Eintrittsentgelttarife als Anlage 1 Bestandteil der „AGBs für die Nutzung des Schlosses und des Schlossparks“. Mit Inkrafttreten der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung sollten alle einrichtungsbezogenen AGBs außer Kraft treten. Dies war in diesem Fall jedoch nicht vollständig möglich, da ansonsten auch die genannten Eintrittsentgeltregelungen wegfallen würden.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Eintrittsentgeltregelungen in einer einheitlichen Ordnung zu erfassen. Dadurch wird für alle Einrichtungen eine Vereinheitlichung und  Aktualisierung der entgeltpflichtigen Nutzungen erreicht. Weiterhin besteht ausweislich der derzeit gültigen Eintrittsentgeltordnungen keine rechtliche Grundlage, im Einzelfall von der Erhebung von Eintrittsgeldern bei bestimmten Personengruppen (Stichwort: Feuerwehr-Card) oder zu bestimmten Anlässen (z.B. 24-Stunden-Schwimmen) abzusehen. Hierzu wurde eine allgemeine Öffnungsklausel in die Entgeltordnung aufgenommen.

 

Anlage:

 

Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Beschlussvorlage - Ordnung über Erhebung Eintrittsentgelte - 06-08-12 (79 KB)