Vorlage - V/STR/65/0840/12
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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der „Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz“ vom 08.04.2009
gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | GO LSA, Kommunalabgabengesetz LSA, Straßengesetz LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | Stadtratsbeschluss-Nr. IV/STR/65/1674/2603/09
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine
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Begründung:
Die bisherige Formulierung des § 11 war sehr allgemein und weit gefasst und gewährte einer Vielzahl von Sondernutzungsnehmern unabhängig vom Zweck der einzelnen Sondernutzung pauschal eine Gebührenbefreiung. Da es jedoch nicht dem Sinn und Zweck einer diesbezüglichen Gebührenbefreiung entspricht, diese auch dann zu gewähren, wenn die Sondernutzung dem einzelnen Sondernutzungsnehmer erhebliche wirtschaftliche Vorteile verschafft (z. B. Veranstaltungswerbung), soll die bisherige Regelung nunmehr entsprechend eingeschränkt werden.
Darüber hinaus sollen mit der Änderung konkrete Festlegungen hinsichtlich der Dauer der unentgeltlich gewährten Sondernutzung zum Zweck der Wahlplakatierung aufgenommen werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Änderung Gebührenbefreiung (52 KB) | |||
2 | SNS-Synopse-Anlage 2 (51 KB) |