Vorlage - V/STR/65/0852/12
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Gesetzliche Grundlage: | GO LSA, § 62 Abs. 4
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Der Oberbürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Absatz 4 GO LSA die außerplanmäßige Ausgabe o. g. HH-Stelle in Höhe von 17.100,00 €.
Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.91000.31000 – Entnahme aus Rücklage Theißen.
Der Ortschaftsrat Theißen hat in seiner Sitzung am 30.08.2012 das Aufbringen einer Asphaltschicht im Bereich der Nordstraße zwischen Jugendclub und Straße zur Grube Wilhelm beschlossen.
Es handelt sich hier um ein Teilstück der Nordstraße, welche noch nicht befestigt ist. Der Zustand dieses Abschnittes ist desolat und erfordert ständige Unterhaltungskosten, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Die Arbeiten sollen möglichst schnell ausgeführt werden, um die derzeit günstigen Wetterbedingungen ausnutzen zu können.
Da der nächste Finanzausschuss erst am 16.10.2012 tagt, könnten die Arbeiten frühestens Ende Oktober erfolgen.