Vorlage - V/STR/65/0875/12
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Der Ortschaftsrat Theißen beschließt die Beantragung von Fördermitteln der Dorferneuerung für den Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes und Freiflächengestaltung in Theißen, Kurzer Weg 7, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.
Die geschätzten Abbruchkosten belaufen sich auf ca. 124.300,00 €. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 62.150,00 € wird aus der Rücklage der Ortschaft Theißen entnommen.
Gesetzliche Grundlage: | § 87 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Theißen hat in seiner Sitzung am 30.08.2012 den Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes im Kurzen Weg 7 als Investitionsmaßnahme für 2013 vorgeschlagen.
Die Verwaltung wurde beauftragt für dieses Vorhaben eine Bedarfsanmeldung für 2013 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels abzugeben. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das ALFF Süd soll der Fördermittelantrag für 2013 gestellt werden.
Die geschätzten Abbruchkosten belaufen sich auf ca. 124.300,00 €.
Anlagen:
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Nr. | Name | |||
1 | Theißen Schule (362 KB) |