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Vorlage - V/STR/65/0879/12  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe - HH-Stelle 01.67500.54350 - Straßenreinigung - Winterdienst
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
04.12.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

 

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA, § 62 Abs. 4

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Absatz 4 GO LSA die Erhöhung des Haushaltsansatzes bei der o.g. HH-Stelle von 105.000,00 € um 49.500,00 € auf insgesamt 154.500,00  €.

 

Die Deckung der Mehrausgaben  in Höhe von 49.500,00 € erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:

 

1.63000.54550 – Entgelt für Abwasserbeseitigung auf öffentl. Straßen und Plätzen -               29.000,00 €

1.63000.84800 – Gemeindestraßen/ Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen -               5.000,00 €

1.67000.51000 – Straßenbeleuchtung/ Unterhaltung d. unbeweglichen Vermögens -              9.500,00 €

1.88000.71800 – Zuschüsse an übrige Bereiche (Zuschuss an ZiAG f.Lagerplatz) -               6.000,00 €

 

Die erforderlichen Leistungen zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe zur Durchführung des Winterdienstes 2012/2013 der Stadt Zeitz wurden der SSBZ Stadtreinigungs- und

Servicebetrieb Zeitz GmbH in Eigenregie übertragen. Grundlage dafür ist die 1. Änderung des Dienstleistungsvertrages über die Gestellung von Technik und Durchführung des Winterdienstes vom 24.08.2011. Hier ist die Pauschalsumme für die zu erbringenden Leistungen, die pro Winterdienstsaison in 4. Raten an die SSBZ GmbH gezahlt werden sollen, festgelegt.

 

Die Raten für das Jahr 2012 werden am 15.11.2012 und am 15.12.2012 in Höhe von je 35.700,00 € fällig. Um die Forderungen der SSBZ GmbH fristgemäß begleichen zu können macht sich eine Eilentscheidung erforderlich.

 

Mit der überplanmäßigen Bewilligung kann die Rate am 15.11.2012 in voller Höhe gezahlt werden. Die Restzahlung 2012 am 15.12.2012 kann nur teilweise in Höhe von 25.100,00 € beglichen werden. Die Differenz von 10.600,00 € wird als Verbindlichkeit in die Eröffnungsbilanz der SSBZ GmbH in das Wirtschaftsjahr 2013 übernommen.