Vorlage - V/STR/14/0891/12
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 20.12.2012 die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO), gültig ab 01.01.2013, (Anlage 1).
- (Gesetzliche Grundlage: | §§ 44, 45, 48 und 129 GO LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | RPO vom 25.02.2010
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Begründung:
Mit Einführung der Doppik zum 01.01.2013 ist es notwendig, die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz dem neuen Rechnungswesen anzupassen. Die einzelnen Änderungen sind in der beiliegenden Synopse (Anlage 2) dargestellt.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 - Rechnungsprüfungsordnung (83 KB) | |||
2 | Anlage 2 - Synopse (142 KB) |