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Vorlage - V/STR/40/0897/12  

Betreff: Haushaltsplan 2013 - Finanzierung von Ausstattungsgegenständen für die Tageseinrichtung Kleine Maulwürfe aus Rücklage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
13.12.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Ortschaftsrat der Gemeinde Theißen beschließt im Haushaltsjahr 2013 folgende Ausstattungsgegenstände für die Tageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen aus der Rücklage zu finanzieren:

Der Ortschaftsrat der Gemeinde Theißen beschließt im Haushaltsjahr 2013 folgende Ausstattungsgegenstände für die Tageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen aus der Rücklage zu finanzieren:

 

Bezeichnung

Anzahl

Einzelpreis

Gesamtpreis

kombinierte Bodenliegepolster- und Bettzeugschränke inkl. Vorhangschiene für 20 Liegepolster

1

  1.408,00 €

     1.408,00 €

Flachstrecke bestehend aus Schrank mit Türen zur Befestigung von Plakaten, Kommode mit 6 Schubladen, Regal für Kunststoffbehälter im mittleren Teil Doppeltürenschrank mit 2 Schubladen, mobiler Schrank für Zeichnungen und Spielsachen, 11 Kunststoffbehälter

2

     758,00 €

     1.516,00 €

Außenspielgeräte:

 

 

 

- Spielplatz Kunterbunt (Kunststoffrutsche mit Turm)

1

     899,00 €

        899,00 €

- Federwipper

2

     599,00 €

     1.198,00 €

- Rampe mit "Daggi-Car" Rollrutscher

1

     229,00 €

        229,00 €

Gesamtkosten:

 

 

     5.250,00 €

 

Gesetzliche Grundlage:

Begründung:

 

Die Möbel in den Gruppenräumen sind über 30 Jahre alt. Die Schubfächer sind defekt und können nicht mehr repariert werden. Die Mattenregale sind groß und sperrig. Die im Außengelände vorhandenen Federwipper und auch die beiden Elefantenrutschen waren nicht mehr TÜV-gerecht und wurden aus diesem Grund zurückgebaut.

 

Entsprechend § 3 des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in der Fassung des Landtagausschusses für Arbeit und Soziales vom 05.11.2012 hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den

7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Diese Änderung soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt wird die Inanspruchnahme der 8 h- und 10 h-Plätze ansteigen. D.h., dass auch erheblich mehr Kinder mit in den Kindertageseinrichtungen schlafen werden. Hierfür sind in allen Tageseinrichtungen zusätzliche Kinderbetten, Liegepolster oder Matten, Kissen und Decken sowie Bettzeug erforderlich. Der Umfang wird zurzeit in allen Einrichtungen erfasst. Die notwendigen Mittel werden für das Haushaltsjahr 2013 im Vermögenshaushalt eingeplant.

 

Aufgrund des zu erwartenden hohen Kostenvolumens werden keine Mittel für die oben aufgeführten Ersatzbeschaffungen zur Verfügung stehen. Diese könnten nur in folgenden Haushaltsjahren schrittweise eingeplant und angeschafft werden.

 

Stimmt der Ortschaftsrat Theißen der Finanzierung der aufgeführten Ausstattungsgegenstände aus der Rücklage zu, ist eine Finanzierung und Anschaffung bereits im Haushaltsjahr 2013 möglich.