Vorlage - V/STR/65/0927/13
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Der Ortschaftsrat Theißen beschließt die Freigabe von finanziellen Mitteln in Höhe von maximal 7.300,00 € aus der Rücklage OT Theißen für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Kostenermittlung für die KITA Theißen.
Gesetzliche Grundlage: | § 162 GO LSA, Energieeinsparverordnung (EnEV)
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Die KITA Reußen liegt in einem Gebiet, in dem auch in den nächsten Jahren mit weiterer Vernässung zu rechnen ist. Aus diesem Grunde wurde in der Ortschaftsratssitzung Theißen am 22.11.2012 abgestimmt, dass die Stadt Zeitz, Sachgebiet Hochbau beauftragt wird, eine Kostenermittlung für die KITA Reußen entsprechend den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erstellen.
Der Stadt Zeitz liegt zwischenzeitlich ein Honorarangebot mit folgendem Leistungsumfang vor:
1. Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung des Leistungsumfanges
2. Aufmaß für Planungsunterlagen
3. Erstellung Bestandszeichnungen – Grundriss, Schnitt, Lageplan
4. Energieberechnung/ WDVS
5. Entwässerung Keller – Klärung der Ausführung
6. Kapazität der KITA
7. Energieberechnung Fenster
8. Energieberechnung Dach/ Deckendämmung
9. Kostenschätzung
Die zu erwartenden Honorarkosten belaufen sich lt. Angebot auf maximal 7.300,00 €.
Finanz. Auswirkung: Ausgabe maximal 7.300,00 €
Die finanziellen Mittel werden aus der Rücklage Theißen entnommen.