Vorlage - V/STR/65/0936/13
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Gesetzliche Grundlage: | GO LSA, § 62 Abs. 4; HOAI 2009
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bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss: V/STR/65/0701/1503/12 - Investitionsprogramm STARK III, Maßnahmen der Stadt Zeitz zu den Investitionschwerpunkten energetischer Modernisierung von Kitas und Schulen, Prioritätenliste
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Der Oberbürgermeister stimmte auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA der Beauftragung der HOAI-Planungsleistungen für die STARK III-Fördermittelvorhaben an den Gebäuden
- der Kita „Schnauderbienchen“, Pfalzstraße 1 in Kayna an das Planungsbüro ISP Jan Poser, Naundorfer Straße 4a in Kayna
sowie
- der Kita „Kunterbunt“, Robert-Schumann-Straße 1 in Zeitz an das Architekturbüro Hermann Senger, Olga-Benario-Straße 1 in Zeitz
am 05.02.2013 zu.
Für das Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung der Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen (STARK III) stehen die geförderten Objekte fest.
Dazu zählen auch die Kitas „Schnauderbienchen“ im OT Kayna und „Kunterbunt“ in Zeitz.
Die entsprechenden Förderwürdigkeitsmitteilungen gingen am 04.02.2013 in der Stadt Zeitz ein. Darin ist festgelegt, dass die notwendigen Bewilligungsanträge bis zum 31.03.2013 zu stellen sind. Hierfür sind u. a. die entsprechenden Baumaßnahmen näher darzustellen und mit Kostenberechnungen zu unterlegen sowie die jeweiligen Energie- und Kosteneinsparungen nach erfolgter Baudurchführung nachzuweisen. Im Wesentlichen entspricht dies der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) nach HOAI.
In Anbetracht der nur noch sehr kurzen Zeitspanne bis zum Einreichungstermin 31.03.2013 für den konkreten Bewilligungsantrag und der Sicherstellung der Erbringung der benötigten Angaben muss umgehend die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro ISP Jan Poser (Kita „Schnauderbienchen“) und Architekturbüro Hermann Senger (Kita „Kunterbunt“) erfolgen und es ist somit eine Eilentscheidung erforderlich.
Auch die frühestmögliche Vergabe dieser Planungsleistungen im Hauptausschuss am 07.03.2013 wäre zu spät für die termingerechte Erarbeitung der einzureichenden Unterlagen.
Beide Büros besitzen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der Architektur bzw. Gebäudeplanung. Bei ggf. notwendigen Planungsleistungen für andere
HOAI-Fachgebiete werden sie sich selbst die benötigte Hilfe und Unterstützung durch betreffende Fachplaner holen und organisieren.