Vorlage - V/STR/40/0955/13
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Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert die Mitglieder der Ortschaftsräte Kayna, Geußnitz, Theißen und Luckenau sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport über die Personalplanung und -besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2015
1. Planung der Betreuungsplätze
Im Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:
Tageseinrichtung | Krippe | Kindergarten | Hort | Gesamt | ||||||
| HTP | TBP | GTP | HTP | TBP | GTP | HTP | TBP | GTP |
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Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1 | 13 | 10 | 6 | 9 | 29 | 8 |
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| 85 | 160 |
Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37 | 16 | 15 | 4 | 16 | 44 | 20 |
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| 40 | 155 |
Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31 | 10 | 9 | 6 | 7 | 37 | 11 |
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| 80 |
Städt. Kita Musikus Auf dem Schlagstück 11 a | 8 | 13 | 12 | 1 | 37 | 39 |
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| 80 | 190 |
Städt. Kita Völkerfreundschaft Belgrader Str. 12 a | 0 | 21 | 3 | 5 | 22 | 19 |
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| 70 |
Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2 | 9 | 13 | 6 | 9 | 27 | 21 |
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| 85 |
Städt. ITE Kleine Strolche Geschw.-Scholl-Str. 8c | 5 | 10 | 6 | 6 | 33 | 15 |
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| 75 |
Städt. Kita Wasserflöhe Zeppelinstr. 4 | 7 | 10 | 5 | 10 | 19 | 14 |
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| 65 |
Hort Bummi Freiligrathstr. 40 | 0 | 0 | 1 | 0 | 5 | 7 |
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| 45 | 58 |
Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3 |
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| 85 | 85 |
Städt. Kita Schnauderbienchen Pfalzstraße 1 OT Kayna | 1 | 8 | 3 | 5 | 14 | 15 |
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| 19 | 65 |
Städt. Kita Kleine Entdecker Rödener Weg 10 OT Geußnitz | 2 | 3 | 1 | 2 | 3 | 7 |
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| 18 |
Städt. Kita Kleine Maulwürfe Park 6 OT Theißen | 2 | 12 | 3 | 5 | 24 | 9 |
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| 40 | 95 |
Städt. Kita Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13 OT Luckenau | 3 | 6 | 2 | 1 | 14 | 5 |
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| 31 |
Gesamt: | 76 | 130 | 58 | 76 | 308 | 190 | 0 | 0 | 394 | 1.232 |
264 | 574 | 394 | 1.232 |
Diese Zahlen beruhen auf
- den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen,
- den bekannten Voranmeldungen und
- geringfügigen Schätzungen zusätzlicher Plätze, für einen unangemeldeten und nicht planbaren Betreuungsbedarf
2. Berechnung Mindestfachpersonalschlüssel
2. 1 Regelbereich:
Gemäß § 21 Abs. 1 KiföG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.
Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2 bis zum 31.07.2015
a) für Kinder unter 3 Jahren 0,15 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
b) für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,08 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
c) für jedes Schulkind 0,05 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.
2.1.1 Berechnung der vereinbarten Betreuungsstunden (Bsp. Kita Kunterbunt)
a) Kinder unter 3 Jahren
((13* 5 h) + (10 * 8 h) + (6 * 10 h)) * 5 Tage * 0,15 = 153,75 Betreuungsstunden/Woche
b) Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
((9 * 5 h) + (29 * 8 h) + (8 * 10 h)) * 5 Tage * 0,08 = 142,80 Betreuungsstunden/Woche
c) Schulkinder
85 * 6 h * 5 Tage * 0,05 = 127,50 Betreuungsstunden/Woche
Insgesamt ergeben sich somit 424,05 Betreuungsstunden/Woche.
2.1.2 vergütete Jahresarbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
Bei einer Vollzeitkraft (= 1 Vbe) werden im Jahr 2000 Jahresarbeitsstunden vergütet.
Dies sind am Tag 8 Stunden und in der Woche 40 Stunden.
2.1.3 Ermittlung wie viel Vollzeitkräfte für die errechneten Betreuungsstunden pro Woche
benötigt werden:
424,05 Betreuungsstunden/Woche
____________________________ = 10,60 Vbe
40,00 Arbeitsstunden/Woche
2.2 Behindertenbereich:
Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiföG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen erhöht sich der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarfs wie folgt:
a) Kinder unter 3 Jahren Mehrbedarf = 2,0 h pro Tag
b) Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht Mehrbedarf = 2,0 h pro Tag
c) Schulkinder Mehrbedarf = 1,6 h pro Tag
3. Einplanung von Wegezeiten
In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.
Hort Kunterbunt
Frühhort 1 Fachkraft Hin- und Rückweg 40 Min.
Nachmittag 2 Fachkräfte Hin- und Rückweg 80 Min.
Stunden pro Tag: 2,0 Stunden
Stunden in der Woche: 10,0 Stunden
Hort Montessori-Kinderhaus
Frühhort 1 Fachkraft Hin- und Rückweg 60 Min.
Nachmittag 1 Fachkraft Hin- und Rückweg 60 Min.
Stunden pro Tag: 2,0 Stunden
Stunden in der Woche: 10,0 Stunden
Hort Am Schwanenteich
Frühhort 1 Fachkraft nur Hinweg 25 Min.
Nachmittag 3 Fachkräfte Hin- und Rückweg 150 Min.
Stunden pro Tag: 3,00 Stunden
Stunden in der Woche: 15,00 Stunden
Hort Bummi
Frühhort 1 Fachkraft Hin- und Rückweg 20 Min.
Nachmittag 2 Fachkräfte Hin- und Rückweg 40 Min.
Stunden pro Tag: 1,0 Stunden
Stunden in der Woche: 5,0 Stunden
4. Planung von Leitungsstunden
Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG in der ab 01.08.2013 geltenden Fassung ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.
Der Umfang der Freistellung ist damit gesetzlich nicht näher definiert. Bei der Formulierung „angemessen“ handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der näheren Auslegung bedarf.
Die Aufgaben einer Leiterin bzw. eines Leiters einer Kindertageseinrichtung sind im Bildungsprogramm Bildung: elementar – Bildung von Anfang an - wie folgt beschrieben:
Leitung
… ist die Schnittstelle für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Sie hat alle Aufgaben innerhalb der Tageseinrichtung im Blick, bündelt Themen, sammelt Informationen, achtet auf Termine und koordiniert Arbeitsabläufe.
… trägt Sorge für die Qualitätsentwicklung der Einrichtung, für die Entwicklung von Konzepten, für die Weiterbildung ihrer pädagogischen Fachkräfte und die kollegiale Zusammenarbeit.
… strebt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern und Familien an, baut lebendige Kooperationen und Netzwerke mit Schulen und anderen Institutionen auf, arbeitet eng mit dem Träger zusammen.
… vertritt die Tageseinrichtung nach Außen durch aktive Öffentlichkeitsarbeit.
… versteht sich in der Öffentlichkeit als Anwältin der Kinder.
… qualifiziert sich kontinuierlich und systematisch für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit und sucht den professionellen Austausch mit anderen Leitungskräften. [1]
Nachfolgend ist beispielhaft ein Arbeitstag einer Leiterin einer städtischen Tageseinrichtung mit mehr als 100 Kindern beschrieben:
08.00-08.10 | Dienstbeginn / Tür-Angel-Gespräch mit Eltern |
08.10-08.45 | Rundgang durch das Haus |
08.45-09.15 | Besprechung mit Hausmeister |
09.15-09.30 | Mitarbeitergespräch aufgrund krankheitsbedingten Ausfall |
09.30-09.45 | Änderung des Dienstplanes aufgrund krankheitsbedingten Ausfall |
09.45-09.55 | Beantragung Projektfördermittel - hierzu telef. Rücksprache mit Elternkuratoriumsvorsitzender |
09.55-10.10 | Beantragung Projektfördermittel - hierzu telef. Rücksprache mit Trägervertreter |
10.10-10.20 | telef. Rücksprache Sachgebiet Kita - Rücksprache zu Elternbeiträgen |
10.20-10.30 | telef. Rücksprache Jugendamt/BLK - Rücksprache zur Übernahme von Elternbeiträgen |
10.30-11.30 | Fotobearbeitung für alle Gruppen als Grundlage für Dokumentation von Bildungsprozessen |
11.30-11.45 | Telefonat mit anderer Leiterin |
11.45-11.55 | Elterngespräche |
11.55-12.05 | Gespräch mit Hausmeister |
12.05-12.10 | Personalgespräch |
12.10-12.40 | kurze Dienstberatung |
12.40-13.00 | schriftliche Ausarbeitung des Projektantrages |
13.00-15.00 | Besprechung Schulleiterin/ Gebäudemanagement zum Hausmeistereinsatz |
15.00-16.00 | Weiterbearbeitung des Antrages und Verabschiedung |
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen wurden Leitungsstunden bisher wie folgt bemessen:
Festsetzungsgrundlagen:
- 10 Minuten pro Kind
- mindestens jedoch:
0 – 50 Kinder 8 Leitungsstunden
51 - 75 Kinder 12 Leitungsstunden
76 – 100 Kinder 16 Leitungsstunden
101 - 125 Kinder 20 Leitungsstunden
126 – 150 Kinder 24 Leitungsstunden
151 – 175 Kinder 28 Leitungsstunden
Dieser Umfang der Freistellung wird dem Anspruch an die Leitungstätigkeit nicht gerecht.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Leiterinnen der städtischen Tageseinrichtungen für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit nach folgenden Kriterien freizustellen:
Pro Kind werden einer Leiterin 12,5 Minuten angerechnet. Als Minimum für den Leitungsanteil werden 8 Stunden pro Woche anerkannt (Kita Geußnitz). Für Kita´s mit Außenstellen wird ein Zuschlag von 2 Stunden pro Objekt gewährt (Kleine Strolche + 4 Std., Kleine Maulwürfe + 6 Stunden)
Die sich daraus ergebenden Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Kita | Kinderzahl | Leiterin | wöchentliche Gesamtarbeitszeit | Leitungsstunden | ||
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| ab 01.08.2013 | bisher | ab 01.08.2013 | bisher |
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| h | h | h | h |
Kunterbunt | 160 | Frau Theil | 37 | 35 | 33 | 28 |
Montessori-KH | 155 | Frau Breitenfeld | 40 | 37 | 32 | 24 |
Kinderträume | 80 | Frau Seemann | 37 | 37 | 17 | 16 |
Musikus | 190 | Frau Zemler | 37 | 37 | 40 | 35 |
Völkerfreundschaft | 70 | Frau Warnicke | 38 | 32 | 15 | 12 |
Regenbogen | 85 | Frau Popke | 40 | 35 | 18 | 16 |
Kleine Strolche | 75 | Frau Knoll | 40 | 35 | 28 + 4 | 12 |
Bummi | 58 | 35 | 12 | |||
Wasserflöhe | 65 | Frau Knaack | 32 | 32 | 14 | 12 |
Hort Am Schwanenteich | 85 | Frau Müller | 35 | 35 | 18 | 16 |
Schnauderbienchen | 65 | Frau Kipping | 40 | 37 | 14 | 12 |
Kleine Entdecker | 18 | Frau Bauch | 35 | 35 | 8 | 8 |
Kleine Maulwürfe | 95 | Frau Scholz | 40 | 40 | 26 + 6 | 16 |
Kleine Wald-Spatzen | 31 | 35 | 8 | |||
Gesamt: |
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| 273 | 227 |
Hinweis:
- Ab dem 01.08.2013 wird die TE Bummi als Außenstelle der ITE Kleine Strolche geführt.
Damit fällt die Leitungsstelle in der TE Bummi weg.
- Ab dem 01.08.2013 wird die TE Kleine Wald-Spatzen in der Ortschaft Luckenau als Außenstelle der TE Kleine Maulwürfe in der Ortschaft Theißen geführt. Damit fällt die Leitungsstelle in der TE Kleine Wald-Spatzen weg.
5. Planung von Vor- und Nachbereitungszeiten
Vor- und Nachbereitungszeiten für die pädagogischen Fachkräfte sind im Kinderförderungsgesetz in seiner ab 01.08.2013 gültigen Fassung nicht vorgesehen.
Kinder und Eltern, Leitung und Träger, Gesetzgeber und Gesellschaft tragen an eine pädagogische Fachkraft aber unterschiedliche Erwartungen und Forderungen, Hoffnungen und Wünsche heran, die sie professionell erfüllen soll.
Die pädagogische Fachkraft ist die Begleiterin der Kinder und ihrer Bildungsprozesse. Ihr wenden sich die Kinder vertrauensvoll zu und wünschen sich von ihr Schutz und Geborgenheit, Sympathie und Anerkennung. Sie erwarten von ihr Unterstützung und Ermutigung, Verantwortlichkeit und Authentizität. Und sie fordern von ihr Informationen und Erklärungen, Teilhabe an ihrem Wissen und ihre Bereitschaft, gemeinsam mit ihnen neue Erkenntnisse zu entwickeln.
Auf der Basis von Beobachtung und Dokumentation begleitet die pädagogische Fachkraft kindliche Bildungsprozesse, beschreibt diese und untersucht sie auf Ressourcen und Potentiale der Kinder statt Defizite zu diagnostizieren und Entwicklungs(rück)stände zu messen.
Sie nimmt eine wertschätzende Haltung gegenüber jedem Kind ein und unterstützt das Kind vertrauensvolle Beziehungen zu anderen Kindern zu entwickeln.
Im Zentrum ihrer Arbeit stehen die Kinder und ihre Bildungsprozesse. Sie muss eine anregende und behagliche Umgebung schaffen, die zum Bewegen und Verweilen einlädt, zum Experimentieren herausfordert, zum Erkunden, Toben, Rennen und Verstecken verführt. Sie nimmt jedes Kind in seiner Einzigartigkeit wahr und eignet sich selbständig, im Austausch mit dem Team, Fachleuten und den Eltern Wissen über einzigartige Verhaltensweisen und Merkmale an.
Die pädagogische Fachkraft ist mit ihrer sichtbaren Erscheinung und Bewegung, ihrem erlebbaren Tun, ihrer hörbaren Sprache, ihren erfahrbaren Werten und Haltungen, ihren spürbaren Gedanken und Gefühlen VORBILD für die Kinder. Sie trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Kinder und bewegt sich damit immer in einem Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Selbstentfaltung der Kinder einerseits und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihres Schutzes andererseits.
Die pädagogische Fachkraft begegnet den Kindern stets auf Augenhöhe, d.h. sie nimmt jedes Kind ernst und respektiert seine Persönlichkeit. Sie wendet sich ihm offen und vertrauensvoll zu.
Der Beruf (oder vielmehr ihre Berufung) verlangt von jeder pädagogischen Fachkraft viel Leidenschaft und Engagement. [2]
Die Stadt Zeitz als Träger der Kindertageseinrichtungen unterstützt die an eine pädagogische Fachkraft gerichteten hohen Erwartungen und ihr Engagement indem sie jeder Einrichtung 1 Stunde je Woche und Vollzeitkraft freiwillig für die Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen zur Verfügung stellt.
Für die Betreuung der ermittelten 1.232 Kinder errechnen sich 3.987 Betreuungsstunden. Hierfür sind 100 Vollzeitfachkräfte (3.987/40) vorzuhalten.
Damit stehen für Beobachtung und Dokumentation 100 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Diese verteilen sich wie folgt:
Kita | Beobachtung und Dokumentation |
Kunterbunt | 13 |
Montessori | 13 |
Kinderträume | 6 |
Musikus | 15 |
Völkerfreundschaft | 6 |
Regenbogen | 7 |
Hort Am Schwanenteich | 7 |
Kleine Strolche | 6 |
Wasserflöhe | 5 |
Bummi | 5 |
Schnauderbienchen | 5 |
Kleine Entdecker | 1 |
Kleine Maulwürfe | 8 |
Luckenau | 3 |
Gesamt: | 100 |
6. Stunden für Fachkraft für Sprache und Integration
Seit März 2011 wird in den Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume eine Fachkraft mit je 20 Wochenstunden im Rahmen der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ gefördert. Aufgaben dieser Fachkräfte sind
- die sprachpädagogische Arbeit mit Kindern,
- die Qualifizierung und fachliche Begleitung des Teams und der Einrichtung sowie
- die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Die Förderung ist bis zum 30.04.14 bewilligt.
7. Personalbedarf und Personalbestand (Anlagen 1 und 2)
Entsprechend der Pkt. 1 bis 6 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf von 5.152 Betreuungsstunden = 128,79 Vollzeitkräfte.
Diesem Personalbedarf steht zum 01.08.2013 bis 30.11.2013 ein Personalbestand von 116,2250 Vollzeitkräften gegenüber.
Damit entsteht ein Personalfehlbedarf in Höhe von 503 Wochenstunden bzw. 12,5650 Vollzeitkräften.
8. Ausgleich Fehlbedarf
8.1 zum 01.08.2013 (Anlage 1):
a) Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag festgelegten
wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:
Bereits zum Jahresende 2012 war absehbar, dass mit der Novellierung des
Kinderförderungsgesetzes zum 01.08.2013 ein Personalfehlbedarf entstehen würde.
Aus diesem Grunde erfolgte eine Abfrage, inwieweit die pädagogischen Fachkräfte bereit
wären ihre wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen.
Im Ergebnis dieser Abfrage kann damit der Personalbestand zum 01.08.2013 insgesamt um 600 Stunden erhöht werden. Rechnerisch wäre damit der Fehlbedarf von 503 Stunden bereits ausgeglichen.
b) Ausgleich durch Neueinstellungen:
In der Anlage 1 Seite 2 wurden die Fehlbedarfe und Stundenerhöhung der Fachkräfte einrichtungsweise gegenübergestellt. Aus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass trotz Stundenerhöhungen nicht alle Personalfehlbedarfe gedeckt sind.
Dies liegt darin begründet, dass die durch Stundenerhöhung entstehenden Überhänge nicht immer zum Ausgleich der Fehlbedarfe eingesetzt werden können.
Hierfür gibt es folgende Gründe:
1. Der entstandene Überhang reicht nicht aus um eine Fachkraft umzusetzen
(z.B.: Montessori-Kinderhaus, Regenbogen, Kleine Wald-Spatzen).
2. Der Überhang wäre für eine Umsetzung zwar ausreichend, aber der Dienstbetrieb der
Kita ist nicht mehr gewährleistet (z.B.: Kleine Entdecker – mit nur 3 Fachkräften kann
die Einrichtung nicht mehr betrieben werden).
3. Andere Gründe:
In der ITE Kinderträume entsteht ein Personalüberhang von 142 Wochenstunden;
anstatt der geplanten einen Umsetzung wären eigentlich 4 möglich.
Zum 30.11.13 scheiden jedoch 3 Fachkräfte aufgrund ihrer vereinbarten Altersteilzeit
aus. D.h.: Spätestens ab dem 01.12.13 sind diese zu ersetzen.
Von einer Umsetzung ist abzusehen, da es zum Einem unzumutbar erscheint, diese
Fachkräfte für 4 Monate nochmals in einer anderen Einrichtung einzusetzen.
Zum anderen stehen die Fachkräfte aufgrund von anteiligem Urlaub auch keine
4 Monate zur Verfügung.
Damit sind per 01.08.13 insgesamt für folgende Einrichtungen pädagogische Fachkräfte neu einzustellen:
TE Kunterbunt 1 Fachkraft
ITE Musikus 3 Fachkräfte
TE Wasserflöhe 1 Fachkraft
TE Schnauderbienchen 1 Fachkraft
insgesamt: 6 Fachkräfte
In der ITE Musikus ist derzeit eine pädagogische Fachkraft als Krankheitsvertretung befristet bis 31.07.2013 eingesetzt. Diese Fachkraft wurde bereits seit dem 01.01.2011 als Krankheitsvertretung in verschiedenen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz beschäftigt.
Sie fand von Anfang an sehr guten Kontakt zu den Kindern, den Eltern und dem Personal der Kindereinrichtung. Sie zeichnet sich vor allem durch eine hohe Motivation, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, eine gute Auffassungsgabe, Belastbarkeit und Flexibilität aus.
Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art ist sie bei Vorgesetzten und Kolleginnen sehr geschätzt und anerkannt.
Aus diesem Grund soll diese pädagogische Fachkraft ab dem 01.08.2013 als eine dieser 6 benötigten Fachkräfte unbefristet eingestellt werden.
Entsprechend der Kooperation zwischen der Stadt und der Medizinischen Berufs-akademie GmbH (MBA) vom 15.03.2011 werden 2 weitere dieser Stellen durch Absolventinnen der MBA besetzt, welche zum 31.07.13 ihre Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beenden. Zuvor ist ihre fachliche und persönliche Eignung festzustellen.
8.2 zum 01.12.2013 (Anlage 2):
Per 30.11.2013 scheiden insgesamt 11 Fachkräfte mit 374 Wochenstunden (9,35 Vbe) aufgrund von Alterteilzeitvereinbarungen aus. Unter Berücksichtigung der unter 8.1 aufgezeigten personellen Veränderungen in den Kindertageseinrichtungen wurde der Personalbestand zum 01.12.2013 neu ermittelt und dem Personalbedarf gegenübergestellt.
Der entstehende Fehlbedarf ist durch die Neueinstellung von weiteren 7 Fachkräften auszugleichen.
- Allgemeine Festlegungen
1. Bestehende Arbeitsverträge mit einer wöchentlichen Grundarbeitszeit unter
32 Wochenstunden werden unbefristet auf eine wöchentliche Grundarbeitszeit von
32 Stunden erhöht, soweit die betroffenen Arbeitnehmerinnen hierzu ihr
Einverständnis erklären.
2. Die Neueinstellung von Fachkräften erfolgt unbefristet mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 32 Wochenstunden.
3. Die 10 benötigten Stellen werden zur gleichen Zeit ausgeschrieben;
3 Stellen mit Einstellungstermin zum 01.08.2013
7 Stellen mit Einstellungstermin zum 01.12.2013
4. Wöchentliche Arbeitszeiten über 32 Wochenstunden können für den Zeitraum
01.08.2013 bis 31.07.2015 per Änderungsvertrag vereinbart werden.
5. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die vereinbarte wöchentliche Grundarbeitszeit
aus persönlichen Gründen befristet per Änderungsvertrag abzusenken.
6. In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird eine Stelle für ein Freiwilliges
Soziales Jahr bereitgestellt (FSJ).
Durch diese Festlegungen wird eine Gleichbehandlung aller Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen erreicht.
- Begründung der unbefristeten Einstellungen
Im Zeitraum vom 01.01.13 bis 31.07.13 sind 3 Fachkräfte mit 115 Wochenstunden ausgeschieden. Bis zum 30.11.2013 treten 11 weitere Fachkräfte mit 374 Wochenstunden ihre Freizeitphase an.
Dieser Personalabgang (14 Fachkräfte = 489 Wochenstunden) wird durch 13 neue Fachkräfte (416 Wochenstunden) ersetzt.
Der Personalmehrbedarf aufgrund der Ausweitung des Ganztagsanspruchs wird demnach durch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit des Fachpersonals ausgeglichen. Die Neueinstellungen dagegen basieren auf den altersbedingten Abgängen. Bis zum 31.07.2026 scheiden noch insgesamt 60 weitere pädagogische Fachkräfte altersbedingt aus (Anlage 3).
Das heißt: Der Personalbestand verringert sich um ca. 40 %.
Entsprechend dem Konzept zum Bestand und der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen in Zeitz sinkt die Anzahl der zu betreuenden Kinder bis zum 31.07.2026 um ca. 39 %.
Die Verringerung des Personalbestandes verläuft damit proportional zum Rückgang der Kinderzahl in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Dieses Ergebnis rechtfertigt die unbefristete Einstellung neuer Fachkräfte.
[1] Bildungsprogramm Bildung: elementar – Bildung von Anfang an – 3.7 Pädagogische Leitung der Kindertageseinrichtung
[2] Bildungsprogramm Bildung: elementar – Bildung von Anfang an – 3.5 Pädagogische Fachkraft