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Vorlage - IV/STR/080/0301/06  

Betreff: Aufgabestellung zur Vergleichsanalyse gemäß § 123 GO LSA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Hauptamt
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
01.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Der Hauptausschuss beschliesst:

Der Hauptausschuss beschliesst:

1.      Die CONNEX Gruppe– Steuerberater. Rechtsanwälte . Wirtschaftsprüfer- wird beauftragt, auf der Grundlage der von den Fraktionen CDU, Die Linke.PDS, SPD, ZfZ im Stadtrat eingereichten Vorlage zur beabsichtigten Gründung einer Stadtmarketinggesellschaft (Vorlagennummer IV/STR/STR/0210/06) die Vergleichsanalyse gemäß § 123 GO LSA zu erstellen.

2.      Die Arbeitsgruppe Hauptausschuss wird durch Bedienstete der Verwaltung erweitert.

3.      In Umsetzung der Aufgabenstellung wird die CONNEX Gruppe mit der erweiterten Arbeitsgruppe zusammenarbeiten.

Gesetzliche Grundlage: § 123 GO LSA

Gesetzliche Grundlage: § 123 GO LSA

 

Begründung:

In der Hauptausschusssitzung am 20.04.2006 stellten die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfgesellschaft und die CONNEX Gruppe – Steuerberater. Rechtsanwälte . Wirtschaftsprüfer- ihre Angebote zur Erstellung der Vergleichsanalyse für mögliche künftige Betreiberformen des Stadtmarketings in der Stadt Zeitz vor.

Im Ergebnis der Diskussion hat sich der Hauptausschuss dann für eine Zusammenarbeit mit der CONNEX Gruppe auf der Grundlage ihres erweiterten Angebotes entschieden.

Gleichzeitig wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Mitgliedern des Hauptausschusses beschlossen. Es besteht das Ziel eine klare, zwischen der AG – Hauptausschuss und Verwaltung abgestimmte Aufgabenstellung festzulegen.

 

Die Verwaltung hat sich intern mit der von den Fraktionen CDU, Die Linke.PDS, SPD, ZfZ im Stadtrat eingereichten Vorlage zur beabsichtigten Gründung einer Stadtmarketinggesellschaft (Vorlagennummer IV/STR/STR/0210/06) auseinandergesetzt.  Im Ergebnis wird vorgeschlagen, dass die Vergleichsanalyse gemäß § 123 GO LSA auf der Grundlage dieser Stadtratsvorlage erstellt wird.