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Vorlage - IV/STR/040/0304/06  

Betreff: Gedenkstein am ehemaligen Zeitzer Gefängnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
Museum
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Vorberatung
22.05.2006 
Sitzung des Bildungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 08

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 08.06.2006 die Errichtung eines Gedenksteines am ehemaligen Standort des Zeitzer Gefängnisses nach dem Entwurf der Firma Buschner & Sohn, Rehmsdorf.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss des Hauptausschusses vom 08.12.2005

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 08.12.2005 fasste der Hauptausschuss folgenden Beschluss:

 

1.      „Wissenschaftliche Aufarbeitung und Erforschung des Gefängnisses in Zeitz von der Erbauung bis Abriss. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf politisch motivierte Inhalte in ihrem geschichtlichen Kontext gelegt werden (siehe Stadtrat 10.03.2005)

 

2.      Auftrag an eine Universität / Fachhochschule per Vertrag (Werkvertrag) im Rahmen einer Dissertation zu vergeben.“

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung Kontakt zu den Universitäten Halle und Leipzig und zur Fachhochschule Merseburg aufgenommen. Alle drei Hochschulen zeigten großes Interesse. Die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Merseburg ist bereits am weitesten gediehen. Am 04.04.2006 fand ein Gespräch zwischen dem Arbeitskreis Gefängnis,

Frau Schneider (Schulverwaltungs- und Kulturamt) und Herrn Alfred Georg Frei statt, um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erörtern (siehe Anlage 1).

 

Darüber hinaus wurden drei ortsansässige Steinmetze angeschrieben und um Einreichung eines Gestaltungsvorschlages gebeten. Zwei Firmen haben auf unsere Anfrage reagiert und entsprechende Entwürfe eingereicht (siehe Anlagen 2 bis 4). Diese beiden Gestaltungs-vorschläge stellt die Verwaltung hiermit zur Diskussion. Die Verwaltung favorisiert den Entwurf der Firma Buschner & Sohn, Rehmsdorf aus ästhetischen Gründen.

 

Gemeinsam mit Herrn Oskar Schmidt bemüht sich die Stadt Zeitz um die feierliche Einweihung des Gedenksteines durch einen Vertreter der Landesregierung. Eine Kontaktaufnahme hat bereits stattgefunden. Seitens der Landesregierung wurde Interesse und Bereitschaft signalisiert.