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Vorlage - V/STR/65/1053/13  

Betreff: Einziehung einer städtischen Fläche "Hasselweg" in der Ortslage Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.09.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.09.2013 
41. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1053/13)
Anlagen:
Hasselweg

Der Stadtrat beschließt die Einziehung gemäß § 8 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt aufgrund der fehlenden Verkehrsbedeutung für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat beschließt die Einziehung des Hasselweges gemäß § 8 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt aufgrund der fehlenden Verkehrsbedeutung für die Öffentlichkeit.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Straßengesetz LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Auf Grund der geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes der Südzucker AG / Bioethanol GmbH und des daraus resultierenden Kaufinteresses an diesem Straßengrundstück ist beabsichtigt die Verkehrsfläche einzuziehen.

Die Möglichkeit der Einziehung ist gegeben, da diese Straße ihre Verkehrsbedeutung für die Öffentlichkeit verloren hat.

 

Wegen der beabsichtigten Investition wurden bereits über die Stadt Zeitz und die Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer Forst im Umfeld Grundstücke erworben. Für das bestehende Anliegergrundstück der Firma GeKra GmbH Querfurt als Eigentümer/Nutzer existiert eine schriftliche Vereinbarung mit der Südzucker AG dahingehend, dass ein Geh- und Fahrrecht in der derzeitigen Nutzungssituation grundbuchrechtlich gesichert wird.

Weitere Anliegergrundstücke an dem zur Einziehung vorgesehenen Flurstück 236 existieren nicht.

Der Baulastträger hat laut Aktenlage das Verfügungsrecht über das betreffende Grundstück.

 

Anmerkung:

Der formelle Akt der Einziehung erfolgt nach Beschlussfassung im Stadtrat durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung im Gewandhaus und dem Vorliegen aller sonstigen Einziehungsvoraussetzungen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Flurkartenauszug mit gekennzeichneter Einziehungsfläche

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hasselweg (103 KB)