Vorlage - V/STR/20/1114/13
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Der Ortschaftsrat Theißen beschließt, die Reservierung von Mitteln für die „Sanierungsmaßnahme Schule Theißen“ aufzuheben.
Gesetzliche Grundlage: | § 6 Abs. 5 Gebietsänderungsvertrag Theißen |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Ortschaftsrat Theißen hat im Zuge der Gebietsänderung die Reservierung von Mitteln für die „Sanierungsmaßnahme Schule Theißen“ beschlossen.
Da die Schule veräußert werden soll, entfällt dieser Reservierungsgrund.
Die verbleibenden Mittel stehen damit für andere investive Maßnahmen in der Ortschaft zur Verfügung.