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Vorlage - V/STR/20/1114/13  

Betreff: Änderung der Zweckbindung von Mitteln für die Sanierungsmaßnahme Sekundarschule Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
19.12.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Zweckbindung von Mitteln aus der Rücklage in Höhe von 253

Der Ortschaftsrat Theißen beschließt, die Reservierung von Mitteln für die „Sanierungsmaßnahme Schule Theißen“ aufzuheben.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 6 Abs. 5 Gebietsänderungsvertrag Theißen

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

 

Der Ortschaftsrat Theißen hat im Zuge der Gebietsänderung die Reservierung von Mitteln für die „Sanierungsmaßnahme Schule Theißen“ beschlossen.

 

Da die Schule veräußert werden soll, entfällt dieser Reservierungsgrund.

 

Die verbleibenden Mittel stehen damit für andere investive Maßnahmen in der Ortschaft zur Verfügung.