Vorlage - V/STR/65/1127/14
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Gesetzliche Grundlage: | Gemeindeordnung LSA, § 62 Abs. 4 |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd wurde der Stadt Zeitz mit Schreiben vom 17.10.2013 der Fördermittelbescheid für den Ausbau des Gehweges Zeitzer Straße im OT Geußnitz (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Einmündung Siedlung) in Aussicht gestellt.
In der ursprünglichen Planung wurde der Haushaltsansatz für die Maßnahme von 50 T€ auf 4 T€ gekürzt. Nach Bescheid der KAB waren weitere Sperren im Investitionshaushalt notwendig, weshalb der Haushaltsansatz auf einen Restbetrag (Erinnerungswert) nochmals gekürzt wurde.
Aus diesem Grund muss eine Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben erfolgen.
Der Gehwegausbau in Geußnitz soll nunmehr wie folgt finanziert werden:
Fördermittel | 27.600 | € |
Planansatz nach Aufhebung Sperre | 4.000 | € |
Uberschuss des Finanzhaushaltes | 17.100 | € |
Streichung anderer DE Maßnahmen | 1.500 | € |
Mehreinzahlungen Buswartehalle Zettweil | 100 | € |
Mehreinzahlung Verkauf Fahrzeug FFW | 400 | €
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Gesamt: | 50.700 | € |
Hierzu liegt die Bestätigung der KAB vor.
Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Herstellung des Gehweges notwendig.
Der Bereich liegt direkt an der L 196 und stellt die Verbindung zwischen Dorf,
Dorfgemeinschaftshaus, Bushaltestelle und Siedlung dar.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Gebietsänderungsvertrages.
Die Eilentscheidung wurde am 19.12.2013 getroffen.
Verfahrensvermerk:
Die Ausschussmitglieder des Finanzausschusses Späte, Hedrich, Hinke, Heller i.V. Gentsch und Schröder haben im Umlaufverfahren ihre Zustimmung gegeben, dass der nichtbehandelte TOP 7 durch eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Beschlusskraft erhält.
Die so gewählte Verfahrensweise der vorgenannten Ausschussmitglieder trägt somit dem Zeitfaktor Rechnung.