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Vorlage - V/STR/STR/1131/14  

Betreff: Beendigung einer Ausnahmegenehmigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion FWZ/FFW
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.01.2014 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (V/STR/STR/1131/14)

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Herr Dr

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Herr Dr. Kunze, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für die Gemarkung Zeitz zu erwirken.

 

Damit tritt das allgemein in Sachsen-Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in diesem Gebiet in Kraft.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Durch das nicht beachten der Umweltschutzvorgaben beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen kommt es immerzu zu überdurchschnittlichen Umweltbelastungen mit Immissionsüberschreitungen.

Dieses ist den umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zeitz nicht mehr zumutbar.

 

Es bestehen für private Haushalte genügend alternative Möglichkeiten, ihre pflanzlichen Abfälle zu entsorgen oder zu kompostieren.

Diese gehen von der haushaltsnahen Erfassung durch die Bio-Tonne bis zur kostenlosen Anlieferung, fast die gesamte, am Wertstoffhof in der Degelow-Straße in Zeitz.

 

Weiterhin hat auch die Europäische Kommission festgestellt, dass das Verbrennen von Gartenabfällen nicht mehr zeitgemäß ist. In Grünabfällen sind wichtige Wertstoffe enthalten, die der Umwelt bei einer fachgerechten Verwertung wieder zu gute kommen.

Es wurde beispielsweise nachgewiesen, dass 50 kg Grünabfall beim Verbrennen fast ein Kilogramm Feinstaub sowie krebserregende Substanzen freisetzen (www.energie-environnement.ch),  bzw. in 6 Stunden produziert ein großes Gartenfeuer genauso viel Ruß und Rauchpartikel (Feinstaub) wie 250 Busse an einem Tag (Untersuchung des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz).