Vorlage - V/STR/65/1138/14
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-
gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66
der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht - wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz
- Industriegebiet am Herrmannschacht - bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des
Bebauungsplanes Nr. 66 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu
geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss V/STR/65/0993/13
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
In der Stadtratssitzung am 11.07.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz „Industriegebiet am Herrmannschacht“ gefasst.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Industriegebietes zur Erweiterung bereits vorhandener Investitionen und Ansiedlung weiterer Investoren.
Der Bereich des Industriedenkmales „Herrmannschacht“ wird weiterhin zur musealen und kulturellen Nutzung festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 05.12.2013 bis 10.01.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz erarbeitet.
Anlagen: