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Vorlage - V/STR/65/1138/14  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
26.03.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.04.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
10.04.2014 
47. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1138/14)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk
Anlage 2 Abwägung
Anlage 3 Planzeichnung
Anlage 3a Übersichtsplan
Anlage 4 Textliche Festsetzungen
Anlage 5 Begründung
Anlage 6 Umweltbericht
Anlagen Umweltbericht

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66

   der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht -  wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz

   - Industriegebiet am Herrmannschacht -  bestehend aus der Planzeichnung

    (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 66  wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss

V/STR/65/0993/13

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

In der Stadtratssitzung am 11.07.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz „Industriegebiet am Herrmannschacht“ gefasst.

 

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Industriegebietes zur Erweiterung bereits vorhandener Investitionen und Ansiedlung weiterer Investoren.

Der Bereich des Industriedenkmales „Herrmannschacht“ wird weiterhin zur musealen und kulturellen Nutzung festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 05.12.2013 bis 10.01.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz erarbeitet.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk (35 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Abwägung (117 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Planzeichnung (2824 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3a Übersichtsplan (2793 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 4 Textliche Festsetzungen (2803 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 5 Begründung (140 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 6 Umweltbericht (208 KB)    
Anlage 8 8 Anlagen Umweltbericht (41 KB)