Inhalt

Vorlage - IV/STR/010/0311/06  

Betreff: Durchführung einer externen Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung Zeitz als Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsausschuss Vorberatung
24.05.2006 
Sitzung Gemeinschaftsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer externen Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung Zeitz als Trägergemeinde

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer externen Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung Zeitz als Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.


Die Verwaltung wird beauftragt, zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung mit den Schwerpunkten

 

·         Stellenbemessung

·         Stellenbewertung

 

5 Angebote von geeigneten Büros bzw. Institutionen einzuholen.

Die Finanzierung in Höhe von maximal 35.000 Euro erfolgt aus dem Verwaltungshaushalt 2006.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

 

Begründung:

Der landesbezirkliche Tarifvertrag für die Beschäftigten der Stadt Zeitz läuft zum 28.2.2007 aus. Bereits im Vorfeld dazu sind belastbare Angaben in Bezug auf die aktuelle Personalausstattung in der Stadtverwaltung Zeitz erforderlich. Vorbereitend erfolgt die ämterweise Fortschreibung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des BLK aus dem Jahr 2003 durch das Sachgebiet Organisation / Innere Verwaltung. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass es auch im Bereich der Stellenbewertungen Differenzen zwischen den aktuellen Eingruppierungen und der Wertigkeit der übertragenen Aufgaben gibt, und zwar nach beiden Seiten, was in der Folge zu Einsparungen bei den Personalkosten führen könnte.
Durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land zum 1.1.2005 wurden 36 Mitarbeiter/innen in die Stadtverwaltung integriert, die zum größten Teil neue Aufgaben zugeordnet bekamen. Diese Mitarbeiter/innen konnten bei der Organisationsuntersuchung nicht berücksichtigt werden. Des weiteren sind in der Zwischenzeit gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich auch auf den Stellenbedarf auswirken, z. B. die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 44/45 StVO und die Änderung des Wohngeldgesetzes.

Die Akzeptanz der Ergebnisse von externen Stellenbemessungen und Stellenbewertungen ist erfahrungsgemäß höher und damit auch besser für die Wahrung des Betriebsfriedens. Im Falle von eventuellen gerichtlichen Überprüfungen dürften die festgestellten Ergebnisse gerichtsfester sein.

Aus den vorgenannten Gründen wird die Durchführung der externen Organisationsuntersuchung vorgeschlagen. Die konkrete Zielstellung, sowie die Zwischenberichte und die vorliegenden Ergebnisse werden mit der Verwaltungsführung und mit dem Stadtrat abgestimmt. Die Umsetzung der Ergebnisse erfolgt ebenfalls unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und Beteiligten und findet ihren Niederschlag im Personalentwicklungskonzept, welches eine wichtige Grundlage für die Haushaltskonsolidierung bildet.