Vorlage - V/STR/20/1146/14
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Der Stadtrat bestätigt gemäß § 170 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.
Gesetzliche Grundlage: | Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt § 170
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bereits gefasste Beschlüsse: | * Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vom 29.10.2013 - Nr. V/STR/14/1072/13
* Stadtrat vom 07.11.2013 Beschluss-Nr. V/STR/14/1072/0711/13
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Oberbürgermeister hat am 11.04.2013 gemäß § 170 Abs. 2 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 festgestellt.
Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz am 30.04.2013 zur Prüfung übergeben. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Unstimmigkeiten festgestellt, die der Entlastung entgegenstehen.
Die Beschlussvorlage zur Bestätigung und Entlastung der Jahresrechnung 2012 wurde durch den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 29.10.2013 mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
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Der Stadtrat hat am 07.11.2013 die Beschlussvorlage mit dem
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 15 |
Stimmenthaltungen: | 7 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze |
ohne schriftliche Begründung abgelehnt.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters liegt bereits mit Zustellung der Unterlagen zum Stadtrat vom 07.11.2013 vor.