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Vorlage - V/STR/20/1146/14  

Betreff: Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.03.2014 
46. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/20/1146/14)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat bestätigt gemäß § 170 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt § 170

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

* Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vom

  29.10.2013 - Nr. V/STR/14/1072/13

 

* Stadtrat vom 07.11.2013

   Beschluss-Nr. V/STR/14/1072/0711/13

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister hat am 11.04.2013 gemäß § 170 Abs. 2 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 festgestellt.

 

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz am 30.04.2013 zur Prüfung übergeben. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Unstimmigkeiten festgestellt, die der Entlastung entgegenstehen.

 

Die Beschlussvorlage zur Bestätigung und Entlastung der Jahresrechnung 2012 wurde durch den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 29.10.2013 mit folgendem Ergebnis abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Stadtrat hat am 07.11.2013 die Beschlussvorlage mit dem

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

15

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze

 

ohne schriftliche Begründung abgelehnt.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters liegt bereits mit Zustellung der Unterlagen zum Stadtrat vom 07.11.2013 vor.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Unterlagen vom Stadtrat 07.11.2013 sind mitzubringen.