Vorlage - V/STR/65/1150/14
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Der Stadtrat beschließt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung.
Gesetzliche Grundlage: | Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.12.2010 (GVBl. LSA S. 569) in der jeweils gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung – vom 07.07.2011
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Die vorhandene Baumschutzsatzung der Stadt Zeitz wurde bezüglich der Messmethode überarbeitet und an die aktuelle Rechtssprechung angepasst.
(siehe Anlage)
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Baumsatzung - Gegenüberstellung Aktuell - Neu (114 KB) |