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Vorlage - V/STR/75/1165/14  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
25.03.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
10.04.2014 
47. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/75/1165/14)
Anlagen:
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes JA 2012_1

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwas¬ser¬beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2012

 

1.1               Bilanzsumme              49.708.112,35 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen              46.535.895,76 EUR

              - das Umlaufvermögen              3.170.433,32 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              1.783,27 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital              4.276.319,00 EUR

              - die Sonderposten              9.568.453,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse              8.974.889,02 EUR

              - die Rückstellungen              1.010.749,47 EUR

              - die Verbindlichkeiten              23.490.951,36 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              2.386.749,60 EUR

 

1.2              Jahresgewinn              279.405,95 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge              6.129.082,84 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen              5.849.676,89 EUR

 

2               Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - zur Einstellung in Rücklagen              232.000,00 EUR

              - auf neue Rechnung vorzutragen              47.405,95 EUR

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 131 GO LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 131 Abs. 2 GO LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsaus­schusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG, Halle, den Auftrag, den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbe­seitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der BRV AG, Halle vom 02.10.2013.

Frau Kanne, Wirtschaftsprüferin der BRV AG, wird an der Ausschusssitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der BRV AG, Halle, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

Anlagen:

Anlagen:

Prüfbericht vom 02.10.2013 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes JA 2012_1 (1912 KB)