Vorlage - V/STR/75/1165/14
|
|
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1.1 Bilanzsumme 49.708.112,35 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 46.535.895,76 EUR
- das Umlaufvermögen 3.170.433,32 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 1.783,27 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 4.276.319,00 EUR
- die Sonderposten 9.568.453,00 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 8.974.889,02 EUR
- die Rückstellungen 1.010.749,47 EUR
- die Verbindlichkeiten 23.490.951,36 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 2.386.749,60 EUR
1.2 Jahresgewinn 279.405,95 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.129.082,84 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.849.676,89 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- zur Einstellung in Rücklagen 232.000,00 EUR
- auf neue Rechnung vorzutragen 47.405,95 EUR
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 131 GO LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 131 Abs. 2 GO LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG, Halle, den Auftrag, den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.
Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der BRV AG, Halle vom 02.10.2013.
Frau Kanne, Wirtschaftsprüferin der BRV AG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.
Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der BRV AG, Halle, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.
Anlagen:
Prüfbericht vom 02.10.2013 (nur für Betriebsausschussmitglieder)
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes JA 2012_1 (1912 KB) |