Vorlage - V/STR/65/1167/14
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.
Gesetzliche Grundlage:
| §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 6 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 2 Abs. 1, 6 und 6c des Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse:
| - Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Beschluss – Nr. IV/STR/20/1035/2401/08 - 1. Änderungssatzung vom 23.04.2009 zur Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 Beschluss – Nr. IV/STR/20/1719/09
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aufzuhebende Beschlüsse: | Keine
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Begründung:
Mit der Eingemeindung der Ortschaften Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau, Würchwitz, Luckenau, Theißen und Zangenberg in die Stadt Zeitz gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz für die aufgenommenen Gemeinden.
In den Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften wurden jedoch abweichende Regelungen bezüglich der Überleitung des Ortsrechts getroffen.
Der Gebietsänderungsvertrag für die Ortschaft Theißen beinhaltet, dass die Straßenausbaubeitragssatzung innerhalb des Ortsrechts fortgeschrieben wird und bis 31.12.2014 weiter gilt.
Für die Ortschaften Würchwitz, Kayna und Luckenau ist dies nicht der Fall. Diese Ortschaften unterliegen ab dem 01.07.2014 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz. Für die Ortschaften Nonnewitz, Pirkau und Geußnitz galt dies bereits schon ab 01.07.2009.
Mithin ändert sich der Geltungsbereich der Satzung erneut, und die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche musste neu berechnet werden. Sie beträgt jetzt 1.028 m².
Eine Änderung des § 12 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz wurde erforderlich.
Die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche der Ortschaften Würchwitz, Luckenau und Kayna sowie der Stadt Zeitz hatte bisher folgende Größen:
Ortschaften | durchschnittliche Wohngrundstücksgröße bisher | durchschnittliche Wohngrundstücksgröße jetzt |
Ortschaft Würchwitz | 2.139 m² | 1028 m² |
Ortschaft Luckenau | 1.052 m² | 1028 m² |
Ortschaft Kayna | 1.340 m² | 1028 m² |
Stadt Zeitz (mit den Ortschaften Nonnewitz, Pirkau und Geußnitz) | 930 m² | 1028 m² |
Die Folge aus der Änderung der durchschnittlich großen Wohngrundstücksfläche ist, dass die Anlieger in den Ortschaften ab 01.07.2014 geringere Beiträge zu entrichten haben und in der Stadt Zeitz sich die Beiträge etwas erhöhen.
Anlage:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2. Änderungssatzung zur Satzung - Erhebung Straßenausbaubeiträge (55 KB) |