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Vorlage - V/STR/65/1167/14  

Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
08.04.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
23.04.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau an Amt/Ausschuss verwiesen   
12.05.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
24.04.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.05.2014 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.05.2014 
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1167/14)
Anlagen:
2. Änderungssatzung zur Satzung - Erhebung Straßenausbaubeiträge

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

 

§§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 6 Gemeindeordnung Land

Sachsen-Anhalt (GO LSA)

§§ 2 Abs. 1, 6 und 6c des Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom

  24.01.2008 Beschluss – Nr. IV/STR/20/1035/2401/08

- 1. Änderungssatzung vom 23.04.2009 zur

  Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz

  vom 24.01.2008 Beschluss – Nr. IV/STR/20/1719/09

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Mit der Eingemeindung der Ortschaften Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau, Würchwitz, Luckenau, Theißen und Zangenberg in die Stadt Zeitz gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz für die aufgenommenen Gemeinden.

 

In den Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften wurden jedoch abweichende Regelungen bezüglich der Überleitung des Ortsrechts getroffen.

 

Der Gebietsänderungsvertrag für die Ortschaft Theißen beinhaltet, dass die Straßenausbaubeitragssatzung innerhalb des Ortsrechts fortgeschrieben wird und bis 31.12.2014 weiter gilt.

 

Für die Ortschaften Würchwitz, Kayna und Luckenau ist dies nicht der Fall. Diese Ortschaften unterliegen ab dem 01.07.2014 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz. Für die Ortschaften Nonnewitz, Pirkau und Geußnitz galt dies bereits schon ab 01.07.2009.

 

Mithin ändert sich der Geltungsbereich der Satzung erneut, und die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche musste neu berechnet werden. Sie beträgt jetzt 1.028 m².

 

Eine Änderung des § 12 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz wurde erforderlich.

 

Die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche der Ortschaften Würchwitz, Luckenau und Kayna sowie der Stadt Zeitz hatte bisher folgende Größen:

 

 

Ortschaften

durchschnittliche

Wohngrundstücksgröße bisher

durchschnittliche

Wohngrundstücksgröße jetzt

Ortschaft Würchwitz

2.139 m²

1028 m²

Ortschaft Luckenau

1.052 m²

1028 m²

Ortschaft Kayna

1.340 m²

1028 m²

Stadt Zeitz

(mit den Ortschaften Nonnewitz, Pirkau und Geußnitz)

  930 m²

1028 m²

 

 

Die Folge aus der Änderung der durchschnittlich großen Wohngrundstücksfläche ist, dass die Anlieger in den Ortschaften ab 01.07.2014 geringere Beiträge zu entrichten haben und in der Stadt Zeitz sich die Beiträge etwas erhöhen.

Anlage:

Anlage:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung zur Satzung - Erhebung Straßenausbaubeiträge (55 KB)