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Vorlage - V/STR/32/1169/14  

Betreff: Ersatzbeschaffung eines Hydraulischen Rettungssatzes für die Ortswehr Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Ortschaftsrat Theißen beschließt die Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Ortsfeuerwehr Theißen in Höhe von 19

Der Ortschaftsrat Theißen beschließt die Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Ortsfeuerwehr Theißen in Höhe von 19.000,00 EUR aus Rücklagemitteln der Ortschaft Theißen.

Begründung:

 

Begründung:

 

Im Jahr 1993 wurde der noch heute im Einsatz befindliche hydraulische Rettungssatz der Ortswehr Theißen in den Dienst gestellt. Aufgrund der technischen Entwicklung allein nur in der Automobilindustrie, befindet sich das nun mehr 20 Jahre alte Gerät, welches das Motoraggregat, den Spreizer, die Rettungsschere, den Pedalschneider sowie zwei Rettungszylinder umfasst, an seiner Leistungsgrenze. Eine effektive und schnelle Rettung von in Notlage befindlichen Personen ist nur noch erschwert möglich.

 

Moderne Geräte, im selben Umfang wie o.g., besitzen eine höhere Schnitt- bzw. Spreizleistung mit genügend Leistungsreserve.

Für die Ortsfeuerwehr Theißen, ist eine Ersatzbeschaffung eines Rettungssatzes auf Grund der Anbindung an das Bundesfernstraßennetz (B91, B2, B2n) sowie das Verkehrsaufkommen auf  den vorgenannten Bundesfernstraßen, zu empfehlen.

 

Standort des neuen hydraulischen Reettungssatzes ist das Feuerwehrgerätehaus in Theißen.

 

Aus Gründen der Aufrechterhaltung der derzeitigen Einsatzbereitschaft, auf dem Gebiet der technischen Hilfeleistung, ersuchen wir sie dieser dringend benötigten Ersatzbeschaffung zuzustimmen. Da die Priorität der Investition auf dem Gebiet des Brandschutzes in diesem Haushaltsjahr in nicht unerheblicher Höhe, auf der Beschaffung des dringend benötigten Hilfeleistungslöschfahrzeuges beruht, und die Haushaltslage der Stadt Zeitz hinlänglich bekannt ist, kann die Ersatzbeschaffung in diesem Haushaltsjahr und in den folgenden Haushaltsjahren wohl sonst nicht ermöglicht werden.

 

Der Ortschaftsrat Theißen wird gebeten, diese Investition in die Ortswehr Theißen aus der Rücklage zu finanzieren.