Vorlage - V/STR/OB/1171/14
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Gesetzliche Grundlage: | § 118 GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 118 GO LSA die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.
Der Beteiligungsbericht 2014 wird hiermit für das Ertragsjahr 2012 ( Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und Abwasserzweckverband Zeitzer Land Ertragsjahr 2011) entsprechend § 118 GO LSA dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.