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Vorlage - VI/STR/10/0011/14  

Betreff: Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V//STR/10/0011/14)
Anlagen:
Anlage 1 - Hauptsatzung

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom ….. (GVBl. LSA S. ….)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Auf Grund der Neufassung des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) wurde die Hauptsatzung auf Aktualität und Rechtmäßigkeit überprüft und überarbeitet.

                           


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Hauptsatzung (10005 KB)