Vorlage - VI/STR/10/0011/14
|
|
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom ….. (GVBl. LSA S. ….) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Auf Grund der Neufassung des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) wurde die Hauptsatzung auf Aktualität und Rechtmäßigkeit überprüft und überarbeitet.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 - Hauptsatzung (10005 KB) |