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Vorlage - VI/STR/OB/0013/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0013/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG GmbH)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG mbH)

 

  1. Frau Gabriele Kötzsch

 

  1. (CDU)                             Frau Steffi Zetzsche

 

  1. (DIE LINKE)                             Herr Joachim Strauch

 

 

Nachrichtlich:

Der Oberbürgermeister ist als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung gesetzlich bestimmt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH durch den Stadtrat erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der kommunalrechtlichen Vorschriften.