Vorlage - VI/STR/OB/0013/14
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG mbH)
- Frau Gabriele Kötzsch
- (CDU) Frau Steffi Zetzsche
- (DIE LINKE) Herr Joachim Strauch
Nachrichtlich:
Der Oberbürgermeister ist als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung gesetzlich bestimmt.
Gesetzliche Grundlage: | § 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH durch den Stadtrat erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der kommunalrechtlichen Vorschriften.