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Vorlage - VI/STR/OB/0015/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0015/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ GmbH) zur Wahl in den Aufsichtsrat

Der Stadtrat der Stadt Zeitz schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ GmbH) zur Wahl in den Aufsichtsrat

 

  1. Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze

 

  1. (CDU)                                                                       Sven Schulze-Knechtel

 

  1. (DIE LINKE)                                                                      Joachim Strauch

 

  1. (FW/FDP)                                                                       Stephan Schwarz

 

  1. (Losentscheid: CDU, ALL, B 90/Grüne)   CDU Olaf Köstler,  ………………….

 

  1. (Losentscheid: CDU, ALL, B 90/Grüne)   CDU Heinz Borde, ………………….

 

vor.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Zeitz GmbH

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Der Vorschlag der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH durch den Stadtrat erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Zeitz GmbH und der kommunalrechtlichen Vorschriften.