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Vorlage - VI/STR/BM/0017/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/BM/0017/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in den Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz folgende Mitglieder

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in den Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz  folgende Mitglieder

 

  1. (Mitglied des Stadtrates CDU)               Frau Margarete Späte

 

  1. (Vertreter örtliche Ärzteschaft) Dr. Norbert Müller

 

  1. (Vertreter örtliche Anwaltschaft) Ronald Prüfe

 

  1. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens) Dr. Jörn Röhler

 

  1. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens) Mario Kerner, Sparkasse BLK

 

  1. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens) Dieter Matthes

 

  1. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens) Herrn Matthias Musgiller

 

 

Nachrichtlich:

Geborene Mitglieder des Vorstandes sind

  1. Oberbürgermeister der Stadt Zeitz oder ein von ihm benannter Vertreter
  2. Landrat des Burgenlandkreises oder ein von ihm benannter Vertreter
  3. Ortsbürgermeister der Ortschaft Geußnitz oder ein von ihm benannter Vertreter

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Wahl der Mitglieder in den Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz  durch den Stadtrat erfolgt auf Grundlage der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz und der kommunalrechtlichen Vorschriften.