Vorlage - VI/STR/OB/0018/14
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land
Bürgermeister, Herrn Henrik Otto
Gesetzliche Grundlage: | § 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Satzung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Wahl des Mitgliedes der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land durch den Stadtrat erfolgt auf der Grundlage der Satzung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land und der kommunalrechtlichen Vorschriften.