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Vorlage - VI/STR/OB/0018/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0018/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land

 

 

Bürgermeister, Herrn Henrik Otto

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. der Satzung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Wahl des Mitgliedes der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land durch den Stadtrat erfolgt auf der Grundlage der Satzung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land und der kommunalrechtlichen Vorschriften.