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Vorlage - VI/STR/OB/0019/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0019/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster die Vertreter der Stadt in der Reihenfolge

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster die Vertreter der Stadt in der Reihenfolge

 

  1. Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze
  2. Bürgermeister Henrik Otto
  3. Fachbereichsleiter Theo Immisch

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. der Satzung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Wahl des Mitgliedes der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster durch den Stadtrat erfolgt auf der Grundlage der Satzung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster und der kommunalrechtlichen Vorschriften.