Vorlage - VI/STR/10/0119/14
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Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA § 66 Abs. 1 |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2010 wurde das erste mittel- und langfristige Personalentwicklungskonzept (PEK) der Stadt Zeitz vorgelegt, welches nunmehr zum dritten Mal fortgeschrieben und als Anlage beigefügt wurde.
Mit dieser Fortschreibung werden im Wesentlichen zwei Zeiträume betrachtet:
- Vorläufiges Ende des Personalkonsolidierungszeitraumes 2015 bis 2017
- Personalentwicklungsmaßnahmen zum Ausgleich gravierender Personalabgänge im Zeitraum 2018 bis 2021.
Das vorliegende Konzept, untersetzt durch die personen- und stellenkonkreten Betrachtungen der PEK-Gespräche mit der obersten Leitungsebene, bietet eine fundierte Arbeitsgrundlage für die personalwirtschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre.